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Sitzungsbericht vom 26.10.2023

Bild Löchgauer Rathaus

Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Löchgau; Neufestsetzung der Gebühr für Orgelspieler

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26. Oktober 2023

Einwohnerfragen

Aus der Mitte der Zuhörerschaft wurde angeregt, mit dem Förster Kontakt aufzunehmen, da die Wildschäden zugenommen haben. Die Verwaltung wird mit der Forstverwaltung Rücksprache halten.
Ein Einwohner äußerte sich zur Mobilfunkmast-Standortsuche an der L1107-Weißenhof der Vantage Towers AG für die Vodafone GmbH. In seinem Beitrag wies der Einwohner insbesondere auf die Unternehmensstruktur und Aktionäre der Vantage Towers AG hin.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Bürgermeister Feil gab bekannt, dass die Gemeinde Löchgau ein vertragliches Vorkaufsrecht für ein Flurstück im Gebiet Sau und Sauwiesen nicht ausgeübt und die Löschung des im Grundbuch für den ersten Verkaufsfall eingetragenen Vorkaufsrecht bewilligt hat.

Vorgesehene Errichtung eines Mobilfunkmastes an der L 1107 – Weißenhof

Über die geplante Errichtung eines Mobilfunkmastes für die Vodafone GmbH durch die Vantage Towers AG wurde in den Sitzungen im September 2022, Januar 2023 sowie April 2023 informiert und beraten.
In der Sitzung im April 2023 entschied der Gemeinderat im Rahmen der Beratung, ob das Grundstück Flurstück 4341 zur Errichtung eines Mobilfunkmastes zur Verfügung gestellt werden soll, zunächst einen Vertreter der Vodafone bzw. des Planungsbüros in die Sitzung einzuladen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Feil Herrn Paul Franz von der Vantage Towers AG, welcher die Gemeinderäte informierte und für Fragen zur Verfügung stand.
Anschließend wurde beschlossen, dass das Grundstück Flurstück 4341 zur Errichtung eines Mobilfunkmastes für die Vodafone GmbH angeboten werden soll und die Verwaltung wurde ermächtigt, das Grundstück für die Errichtung eines Mobilfunkmastes an die Vantage Towers AG zu verpachten.

Der Tagesordnungspunkt 5 wurde vorgezogen.

Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Löchgau; Neufestsetzung der Gebühr für Orgelspieler

Hauptamtsleiterin Deborah Wytrych erläuterte dem Gremium die Änderungen.
 
In der Sitzung vom 21.04.2016 hat der Gemeinderat die Neufestsetzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Löchgau beschlossen. Seit über 10 Jahren sind die Bestattungsgebühren der Gemeinde Löchgau gleichgeblieben.
 
Durch die gestiegenen Kosten für einen Orgelspieler – bisher Gebühr 50 €; Kosten jedoch 70 € - muss hier eine Anpassung an die tatsächlichen Kosten durchgeführt werden. Durch die Änderungssatzung der Friedhofssatzung werden die gestiegenen Kosten für den Orgelspieler weiterhin vollständig weiterverrechnet.
 
Der Gemeinderat beschloss die Änderungssatzung der Friedhofssatzung in der Fassung vom 26.10.2023 über die Erhöhung der Gebühr für den Orgelspieler.

Glasfaserausbau in Löchgau – Sachstandsbericht durch die Deutsche Giga Access GmbH

Bürgermeister Feil begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Greifeneder von der Deutschen Giga Access GmbH sowie Herrn Kneesch von GVG, welche digital hinzugeschalten waren.
Frau Greifeneder informierte den Gemeinderat über den aktuellen Stand der Ausbauplanungen der Deutschen Giga Access (DGA). Die Wirtschaftlichkeit sämtlicher Projekte der DGA sind aufgrund der geänderten gesamtwirtlichen Situation mit stark gestiegenen Baukosten und Zinssätzen erneut zu prüfen. Erst im Nachgang dieser Überprüfung kann mitgeteilt werden, welche Projekte weiterhin umsetzbar bleiben.
Allerdings wird ein Baubeginn aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht mehr im Jahr 2023 realisiert werden können. Die Deutsche Giga Access ist grundsätzlich daran gelegen, das Projekt in Löchgau durchzuführen. Sobald weitere Informationen zur Wirtschaftlichkeitsüberprüfung zur Verfügung stehen, soll die Einwohnerschaft umgehend nähere Informationen erhalten.
Anschließend erteilte Herr Feil Herrn Kneesch von der GVG das Wort. Er entschuldigte sich zuerst für die Situation und freute sich, dass es trotz anfänglicher Schwierigkeiten bei der Vermarktung die Vermarktungsquote erreicht wurde. Die GVG stehe im Kontakt mit Herrn Kostic vom Kreisbreitband sowie mit der Gigabit-Region Stuttgart. Er versicherte, dass die GVG alle Möglichkeiten in Erwägung ziehen, dass das Projekt Glasfaserausbau in Löchgau realisiert werden kann.
Vor ca. 14 Tagen haben alle Einwohner, die einen Vertrag abgeschlossen haben, einen Infobrief erhalten.
Bürgermeister Feil bedankte sich bei Frau Greifender und Herrn Kneesch für die Informationen

Beschluss der Polizeiverordnung der Gemeinde Löchgau gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern
 

Frau Wytrych erläuterte dem Gremium die Änderungen der Polizeiverordnung. Am 12.12.2001 wurde die bisherige Polizeiverordnung der Gemeinde Löchgau mit den eingearbeiteten Änderungen in der Fassung vom 21.11.2002 beschlossen. Die bisherige Fassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern wurde von der Verwaltung überarbeitet und an die aktuelle Mustersatzung des Gemeindetags angepasst.
Nach § 25 Abs. 1 PolG treten Polizeiverordnung spätestens 20 Jahre nach Inkrafttreten außer Kraft. In der Praxis führt das Fehlen einer Polizeiverordnung dazu, dass es für die Verwaltung in vielen Fällen, insbesondere bei Lärm aus Gaststätten, Lärm und Gefahren durch Tiere keine Ahndungsmöglichkeit gibt, da eine konkrete Gefahr für eine individuelle Polizeiverfügung nicht nachgewiesen werden kann. Eine Polizeiverordnung kann hier Abhilfe schaffen, so dass Verstöße auch entsprechend sanktioniert werden können. Dies geschieht durch die Ortspolizeibehörde in Form eines Ordnungswidrigkeitsverfahren, da Verstöße in der Regel mit Bußgeld bewehrt werden.
Die hauptsächlichen Änderungen der Polizeiverordnung in der jetzigen Beschlussvorlage ergaben sich durch gesetzliche Änderungen.
Der bisherige Abschnitt V über die Bekämpfung von Ratten wurde ersatzlos aus der Satzung gestrichen, da dies abschließend im Infektionsschutzgesetz geregelt ist.
Weiter wurde in § 5 Haus- und Gartenarbeit der Polizeiverordnung die Mittagsruhe gestrichen, sowie die Aufzählung der einzelnen Tätigkeiten der Haus- und Gartenarbeit, da auch hier das BImSchV dies geregelt hat.
Der Gemeinderat erteilte seine Zustimmung zu der Polizeiverordnung der Gemeinde Löchgau in der Fassung vom 26.10.2023

Bestellung von Frau Deborah Wytrych zur Standesbeamtin

Bürgermeister Feil erläuterte dem Gremium den Sachverhalt.
Die Gemeinde hat für den Standesamtsbezirk Standesbeamte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen. Bisher wurden für die Wahrnehmung der Aufgaben des Standesamtes drei Standesbeamten bestellt. Die Beschäftigten Petra Geisler und Sabine Fischer sind sogenannte Vollstandesbeamtinnen mit entsprechender Fortbildung in Form der vorgeschriebenen Seminare.
Bürgermeister Robert Feil wurde mit Wirkung ab 12. April 2013 ebenfalls zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt.
Nach § 1 Abs. 4 Ziff. 3 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG DVO) können Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften andere geeignete Bedienstete oder ehemalige Bedienstete der Gemeinde zu Eheschließungsstandesbeamten für ihren Zuständigkeitsbereich bestellen. Dies trifft bei der Stelle der Hauptamtsleiterin zu.
Das Gremium fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
Frau Deborah Wytrych wird mit Wirkung vom 27. Oktober 2023 zur
Eheschließungsstandesbeamtin für den Standesamtsbezirk Löchgau bestellt

Sonstiges

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde der schwere Unfall an der L 1107 angesprochen, bei dem ein Kind schwer verletzt wurde.
Die Verwaltung wurde gebeten, mit dem ständigen Straßenbaulastträger Kontakt aufzunehmen.

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