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Sitzungsbericht vom 29.06.2023

Bild Blick in die Ortsmitte der Hauptstraße

Umgestaltung der Ortsmitte
Erarbeitung eines Beleuchtungskonzepts

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 29. Juni 2023

Umgestaltung der Ortsmitte
Erarbeitung eines Beleuchtungskonzepts
 

Im Rahmen der Planungen für die Umgestaltung der Ortsmitte wurde vom Planungsbüro mquadrat bereits darauf hingewiesen, dass die Straßenbeleuchtung sowie die Beleuchtung des öffentlichen Raums ebenfalls in die Betrachtung einbezogen werden muss.Die bestehende Straßenbeleuchtung ist nicht mehr erhältlich, weshalb bei Ersatzbeschaffungen, beispielsweise in der Brunnengasse, stattdessen schon ein Standardmast errichtet werden musste.Auch die gewünschte Erhöhung der Aufenthaltsqualität kann durch eine gelungene, akzentuierte Beleuchtung unterstützt werden. Deshalb wurde gemeinsam mit dem Planungsbüro mquadrat das Büro Studio DL Lighting Design hinzugezogen. Herr Käppler vom Studio DL hat dem Gremium erste Ansätze, wie eine moderne Straßenraumbeleuchtung im Umfeld des Ortskerns aussehen kann, vorgestellt. Er hat zwei Konzeptvarianten ausgearbeitet, bei denen sich die Gestaltung der Straßenleuchten angesichts der Bedeutung des Weinbaus an Weinreben orientieren soll. Herr Käppler stellte dar, in welchem Umfang eine Akzentbeleuchtung neben der klassischen Straßenraumbeleuchtung in Frage kommen könnte. Denkbar wären beispielweise neben einer akzentuierten Beleuchtung der Aufenthaltsbereiche (Rathaus- und Marktplatz) eine Beleuchtung des umzubauenden Brunnens, der Rampenanlage, der Rathausarkade (Mindestbeleuchtung auch aus Verkehrssicherung erforderlich) sowie von Baum- und Pflanzbereichen und Fassaden. Aus Sicht der Verwaltung wäre vor allem eine Akzentbeleuchtung bei den ohnehin aus Verkehrssicherungsgründen zu beleuchtenden Aufenthaltsbereichen zu befürworten, um die Erhöhung der Aufenthaltsqualität zu unterstreichen.Anbieten würden sich hierbei vor allem die Bereiche Marktplatz, Rathausplatz samt Treppenlage/Rampe sowie die Rathausarkade.Mit der Fokussierung auf die wesentlichen Bereiche des öffentlichen Raums würde aus Sicht der Verwaltung auch den Aspekten der Energiesparsamkeit sowie des Naturschutzes angemessen Rechnung getragen werden. 
Aus der Mitte des Gemeinderates wurden die Konzeptansätze begrüßt, wenngleich die konkrete Gestaltung im fortlaufenden Prozess noch zu beraten ist.
 
Dementsprechend wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, das Beleuchtungskonzept für die Umgestaltung der Ortsmitte auf Grundlage der Konzeptvariante 1 (Weinrebe) weiter ausarbeiten zu lassen.
 
 

Fortschreibung des Flächennutzungsplans
des Gemeindeverwaltungsverbands Besigheim
- Zustimmung zum Abwägungs- und Wirksamkeitsbeschluss

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim hat in der Sitzung am 06.05.2019 die Aufstellung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 bis 2035 beschlossen.
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 28.05.2019 bis 28.06.2019. Als weitere Form der Bürgerbeteiligung fand am 03.06.2019 in der Stadthalle Alte Kelter in Besigheim eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, bei der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt wurden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung bestand.
 
In der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes am 19.07.2021 wurde der Entwurf der Fortschreibung in der Fassung vom 30.06.2021 gebilligt.
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fanden in der Zeit vom 30.08.2021 bis 01.10.2021 statt.
In der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes am 19.09.2022 wurde der überarbeitete Entwurf der Fortschreibung in der Fassung vom 13.06.2022/19.09.2022 gebilligt. Anschließend wurde erneut eine eingeschränkte öffentliche Auslegung in der Zeit vom 10.10.2022 bis 09.11.2022 vorgenommen und die Träger öffentlicher Belange abermals beteiligt.
 
Die vorgesehenen Flächenausweisungen der Gemeinde Löchgau wurden im Zusammenhang mit den Beratungen im Gemeindeverwaltungsverband im Gemeinderat erarbeitet und vom Gemeinderat festgelegt.
Der nun in der Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbands Besigheim am 24.07.2023 vorgesehene Satzungsbeschluss stellt den Abschluss des Verfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans dar. 
Einstimmig stimmte der Gemeinderat dem Abwägungs- und Wirksamkeitsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Besigheim zu und beauftragte die Vertreter der Gemeinde Löchgau in der Verbandsversammlung des GVV Besigheim den Beschlussvorschlägen der Vorlage 001/2023/GVV des Gemeindeverwaltungsverbands Besigheim zuzustimmen.

Neufestsetzungen der Kindergarten-Elternbeiträge 2023 / 2024
 

Wie in den vergangenen Jahren hat das Gremium noch vor der Sommerpause die Anpassung der Elternbeiträge beraten, damit in den kommenden Wochen die neuen Bescheide erstellt und an die Eltern der zu betreuenden Kinder versendet werden können.
Bei den anstehenden Neufestsetzungen für das kommende Kindergartenjahr orientieren sich die festgesetzten Elternbeiträge in Löchgau wie gehabt in vollem Umfang an den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen sowie der Kommunalen Landesverbände (Landesrichtsätze).
 
Für den Bereich der Ganztagesbetreuung werden von Seiten der Landesverbände wie bereits in den Vorjahren keine Landesrichtsätze vorgegeben.
Vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind, muss nun nach und nach eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden. Daneben ist zu berücksichtigen, dass die allgemeinen Preissteigerungen beim Betrieb der Kindergarteneinrichtungen ebenfalls zu Buche schlagen.
 
Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2023/2024 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 Prozent.
Die Entwicklung des jährlichen Abmangels speziell im Kindergartenbereich stieg in den vergangenen Jahren stetig an, mit weiterhin steigender Tendenz.
In Zahlen ausgedrückt musste die Gemeinde Löchgau im Rechnungsergebnis 2021 eine Deckungsmittellücke von 1,58 Mio. € ausweisen. Im Haushalt des Jahres 2023 steigt diese Lücke bereits auf 2,97 Mio. € und am Ende des Finanzplanungszeitraums auf mehr als 3,3 Mio. € drastisch an. Dabei sind beispielsweise erneut steigende Personalstellenanteile aufgrund der Eröffnung weiterer Gruppen in der neuen Kindertagesstätte Schulstraße noch nicht mit enthalten.
Ein spürbarer Anstieg der Kosten für den Betrieb der Kindergarteneinrichtungen durch die allgemeinen Preis- sowie Personalkostensteigerungen und insbesondere durch die steigenden Energiepreise ist im Haushalt 2023 abgebildet.
 
Der angestrebte Kostendeckungsgrad von 20 Prozent an Elternbeiträgen im Verhältnis zu den Gesamtkosten wird dabei weiterhin deutlich verfehlt (Rechnungsergebnis 2021: 12,7 %, Haushaltsplan 2023:11,3 %).
Ganz grundsätzlich muss diese Deckungsmittellücke jedes Jahr aus den allgemeinen Steuermitteln der Gemeinde kostenintensiv quersubventioniert werden.
 
Entgegen der Empfehlung aus den Landesrichtsätzen wurde für Löchgau aus sozialen Gründen wie bisher auch auf eine Beitragsfestsetzung für Kinder unter 18 Jahren aus Familien mit 4 oder mehr Kindern verzichtet. Zudem wurden wie in den Vorjahren auf Basis der empfohlenen Regelkindergartenbeiträge die einzelnen, sozial gestaffelten und in den nachfolgenden Tabellen aufgeführten Kindergartenbeiträge berechnet.
 
Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Ganztagesbetreuung) erfolgt keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge.
Wie in den Vorjahren erfolgt im Jahr 2023 / 2024 eine Anhebung der GT-Beiträge im Kleinkindbereich um ebenfalls 8,5 Prozent (analog der Erhöhung bei den Landesrichtsätzen), um größere Gebührensprünge in der Zukunft auch hier zu vermeiden.
Auch bei der Ganztagesbetreuung im Ü3-Bereich wurde eine Erhöhung der Elternbeiträge orientiert an den Landesrichtsätze (VÖ) eingearbeitet.
 
In der anschließenden Beratung wurde das Dilemma ersichtlich, dass die Eltern nur ungerne mit steigenden Gebühren belastet werden sollen. Gleichzeitig wurde die Erforderlichkeit der Gebührenanpassung angesichts der Kostensteigerungen für den Haushalt der Gemeinde gesehen.
 
Letztendlich beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, die Elternbeiträge für den Besuch der Kindergärten der Gemeinde Löchgau für das Kindergartenjahr 2023 / 2024 entsprechend der neuen Landesrichtsätze auf der Grundlage der Beitragsübersichten A bis C festzusetzen.

Sonstiges

BM Feil gab dem Gemeinderat bekannt, dass ein Antrag der Freien Wähler Löchgau auf Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung eingereicht wurde. Der Antrag wurde aufgenommen und wird in einer der kommenden Sitzungen auf die Tagesordnung genommen.
 
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angefragt, ob die Pflück-Mich-Aktion wieder in der Gemeinde stattfindet. Die genauen Standorte von den Obstbäumen, die abgeerntet werden dürfen, sind mit einem gelben Band markiert und werden im Mitteilungsblatt Löchgau bekanntgegeben.
 

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