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Sitzungsbericht vom 28.09.2023

Grabfeld I - Anlegung eines neuen Urnengrabfeldes

Anlegung eines neuen Urnengrabfeldes im Grabfeld I

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28. September 2023

Einwohnerfragen

Aus der Einwohnerschaft wurde gefragt, welche Erdarbeiten auf dem Friedhof in Löchgau derzeit stattfinden. Die Verwaltung teilte hierzu mit, dass im Grabfeld I ein neues Urnengrabfeld angelegt wird, da im bestehenden Urnengrabfeld nur noch wenige Grabstellen zur Belegung frei sind.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Bürgermeister Feil gab die folgenden Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekannt. Das Gebäude Hauptstraße 53 Bäckerei Clement wurde von der Gemeinde erworben. Ein Erbbaurechtsvertrag wurde zwischen der Gemeinde Löchgau und der Gemeinde Löchgau Immobilien + Verwaltungs GmbH abgeschlossen. Die Gemeinde Löchgau Immobilien+Verwaltungs- GmbH hat zudem mit den BubeckPraxen einen Mietvertrag abgeschlossen und dazu wurde eine Vereinbarung zur Unterstützung bei der Erstausstattung der zu errichtenden Hausarztpraxis beschlossen.

Vorstellung des neuen kommissarischen Rektors der Jakob-Löffler-Schule

BM Feil begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Buhl, der das Amt des neuen kommissarischen Rektors der Jakob-Löffler-Schule übernommen hat. Herr Feil teilte dem Gremium mit, dass Herr Buhl dankenswerterweise dieses Amt bis zur Wiederbesetzung der Rektorenstelle wahrnimmt. Herr Buhl stellte sich dem Gemeinderat vor und teilte diesem mit, dass die Rektorenstelle im November ausgeschrieben wird. Zum Einstand und als Zeichen der Wertschätzung übergab BM Feil einen Geschenkkorb für ein gemeinsames Frühstück der Lehrerschaft.

Sanierung des Kunstrasenspielfeldes

BM Feil begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Münster vom MPI Ingenieurbüro. Im April wurden die Überlegungen zur Sanierung des Kunstrasenspielfeldes im Gemeinderat vorgestellt. In der Zwischenzeit konnten die Planungen weitergeführt und eine Kostenberechnung erstellt werden. Nach der Kostenberechnung wird für die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes bei mit einem unverfüllten System mit Kosten in Höhe von rund 750.000 Euro ausgegangen. Damit liegen die Kosten höher als nach einer ersten Einschätzung des Planungsbüros, welches Kosten zwischen 600-700T Euro angenommen hatte.
Parallel wurden auch die Möglichkeiten von Eigenleistungen durch den Verein geprüft. Dabei wurde vor allem das Verlegen der Elastikschicht als Potential gesehen und wurde vom Planungsbüro geprüft. Leider muss jedoch befürchtet werden, dass die Gewährleistungsansprüche bei einer selbst verlegten Elastikschicht nicht gegeben sein oder zumindest strittig werden. Angesichts eines Einsparpotentials von ca. 15T Euro netto soll deshalb vom Einbau der Elastikschicht in Eigenregie abgesehen werden. Daneben wurden nochmals Alternativen zum von den Investitionskosten teureren unverfüllten Kunstrasenplatz erörtert. In erster Linie kämen verfüllte Kunstrasenplätze in Betracht. Eine Verfüllung mit Granulat scheidet auf Grund der Mikroplastikproblematik aus. Ein mit Sand teilverfüllter Kunstrasenplatz ergab in zahlreichen Kommunen Probleme bei regnerischem Wetter oder Minusgraden. Bei entsprechender Witterung bot der Platz keine gute Standfestigkeit mehr, was die Verletzungsgefahr erhöhte. Ein mit Kork verfüllter Platz verursacht hingegen deutlich höhere Betriebskosten, da der Kork bei stärkerem Regen mitgeschwemmt wird. Derzeit werden noch mit geschredderten Olivenkernen verfüllte Plätze erprobt. Langzeiterfahrungen hierzu bestehen in der Region jedoch nicht.
Deshalb wird trotz der erhöhten Kosten weiterhin empfohlen, ein unverfülltes Kunstrasenspielfeld vorzusehen. Um die dringend erforderliche Sanierung weiterverfolgen zu können, wäre als nächstes ein Antrag des Vereins auf Fördermittel vom WLSB zu stellen. In ersten Gesprächen wurde erfreulicherweise signalisiert, dass die Entsorgungskosten für den alten Kunstrasenplatz gesondert gefördert werden kann, was die erhöhten Kosten zumindest teilweise kompensieren könnte
 
Für den Antrag muss die Finanzierung nachgewiesen werden, weshalb die finanziellen Zusagen verbindlich erfolgen müssen. Die Finanzierungskonzeption ist nachfolgend dargestellt:
Kosten: 750.000 Euro
Eigenmittel Verein durch Spenden:                                115.000 Euro
WLSB-Fördermittel:                                                         90.000 Euro
WLSB Fördermittel Entsorgung:                                      21.000 Euro
Anteil Gemeinde Löchgau:                                             524.000 Euro
 
Daneben dürften die Baukosten in Höhe der Fördermittel noch zwischen zu finanzieren sein, da die Fördermittel erst im Nachgang ausbezahlt werden. Bei der Erweiterung der Sportplatzkapazitäten erfolgte die letzte Teilzahlung an WLSB Mitteln beispielsweise erst nach drei Jahren. Um Zinsbelastungen zu vermeiden, soll dieser Baukostenanteil durch die Gemeinde vorfinanziert und im Gegenzug für die beantragten Fördermittel eine Abtretungsvereinbarung mit dem FVL abgeschlossen werden.
Der Gemeinderat fasste den Beschluss, erstens dem FV Löchgau wird seitens der Gemeinde eine Übernahme von 85% der Baukosten abzgl. der Förderung des WLSB, circa. 524.000 Euro, zugesagt und zum Zweiten die Verwaltung wird ermächtigt, bei Baufreigabe des Förderantrags durch den WLSB die Baukosten in Höhe der beantragten Fördermittel gegen eine Abtretungsvereinbarung der Fördermittel vorzufinanzieren.

Sanierung des Kunstrasenspielfeldes:
Gewährung einer Spende der Gemeinde Löchgau Immobilien+Verwaltungs-GmbH an den FV Löchgau

Die dringend erforderliche Erneuerung des Kunstrasenspielfeldes steht an. Vorgesehen ist es, dass die Erneuerung durch den FV Löchgau als Bauherren erfolgen soll. Der FV Löchgau will hierzu Fördermittel des WLSB beantragen und muss dafür die Finanzierung darlegen können. Um den FV Löchgau bei der Finanzierung zu unterstützen, wird vorgeschlagen, dem FVL eine Spende der Gemeinde Löchgau Immobilien+Verwaltungs-GmbH über 115.000 Euro zukommen zu lassen. Mit der Spende sollen die Vereinsaktivitäten und insbesondere die Jugendarbeit des Vereins unterstützt werden.
Der Gemeinderat beschloss, dass zum Ersten dem FV Löchgau eine Spende der Gemeinde Löchgau Immobilien+Verwaltungs-GmbH über 115.000 Euro zugesagt wird und zum Zweiten, dass die Gesellschafterversammlung der Gemeinde Löchgau Immobilien+Verwaltungs-GmbH beauftragt wird, eine Spendenzusage an den FV Löchgau über 115.000 Euro zu beschließen und die Geschäftsführer mit der Spendenausstellung zu beauftragen.

Kommunale Wärmeplanung - Antrag der Freien Wähler

Von der Fraktion „Freie Wähler“ wurde vor der Sommerpause ein Antrag eingereicht, wonach die Nutzung von Nah- bzw. Fernwärme betrachtet werden soll.

Begründet wurde der Antrag damit, dass den Bürgerinnen und Bürgern Informationen und Entscheidungsgrundlagen an die Hand gegeben werden sollen und eine kommunale Wärmeplanung nach dem Gesetzesentwurf des GEG bzw. für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze bis 2028 ohnehin vorzunehmen ist. Derzeit wird die kommunale Wärmeplanung sowohl vom Land BW gefördert als auch vom Bund gefördert. Bei der Bundesförderung wird jedoch ein größerer Umfang bei der Betrachtung der kommunalen Wärmeplanung vorausgesetzt. Sofern eine kommunale Wärmeplanung erstellt werden soll, wäre also zunächst zu entscheiden, nach welchem Förderprogramm die Wärmeplanung und dessen Umfang erstellt werden soll. Grundsätzlich sollen die Wärmeplanungen der Länder bei den bundesrechtlichen Vorgaben anerkannt werden. Daneben sieht der aktuelle Gesetzesentwurf vor, dass die Länder für Kommunen unter 10.000 Einwohner ein vereinfachtes Verfahren für die Erstellung von Wärmeplänen vorsehen können. Ob und wie das Land BW ein solch vereinfachtes Verfahren ermöglichen wird, wird sich zeigen müssen. Ebenso wird sich zeigen, ob der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung noch weitere Veränderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erfahren wird. Angesichts dieser Punkte wäre zu überlegen, zu welchem Zeitpunkt die kommunale Wärmeplanung vorgenommen werden soll.
 
Herr Petruch von der Ludwigsburger Energieagentur erläuterte dem Gemeinderat die aktuelle gesetzliche Lage sowie das Konzept zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung.
Mit der Wärmeplanung sollen insbesondere Potentialgebiete für ein Nahwärmenetz ermittelt werden, welche anschließend einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen werden müssen. Potential für ein Wärmenetz wird von Herrn Petruch insbesondere im Ortskern gesehen, während in den Baugebieten wohl eher Wärmepumpen das Mittel der Wahl sein werden.
BM Feil wies darauf hin, dass derzeit Gespräche mit dem Ingenieurbüro Schuler stattfinden, um ggf. die bereits vorgenommene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Nahwärmekonzeption für den Ortskern im Vorfeld der Umgestaltung der Ortsmitte zu aktualisieren.
Um die weiteren Entwicklungen hinsichtlich des Zusammenwirkens der Wärmeplanungen nach Bundesrecht und Landesrecht abzuwarten, wurde vereinbart, über die Wärmeplanung Ende des Jahres/Anfang kommenden Jahres nochmals zu beraten.

Vergabe Anbringung weiterer PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften

Die Gemeinde Löchgau hat im Jahr 2021 den Grundsatzbeschluss gefasst, sich auf den Weg zur Klimaneutralen Kommunalverwaltung zur begeben. Zwischenzeitlich wurden bereits diverse Maßnahmen wie die Umstellung der gesamten Beleuchtung kommunaler Liegenschaften auf LED-Technologie erfolgreich umgesetzt. Daneben sollen zum Erreichen der Ziele auch diverse Dachflächen kommunaler Gebäude mit PV-Anlagen versehen werden. Nachdem in den vergangenen Monaten bereits neue PV-Anlagen auf den Dachflächen der Wohngebäude Martin-Luther-Straße 16 und den beiden Mehrfamilienhäusern in der Löfflerstraße sowie dem Rathaus umgesetzt wurden, sollen weitere Dachflächen auf der Sporthalle Greuth, der Gemeindehalle sowie dem Kindergarten Birkenweg mit PV-Modulen versehen werden. Hierzu wurden entsprechende Angebote von 6 Fachfirmen angefordert. Von 6 Unternehmen sagten 4 Unternehmen ab und ein Unternehmen konnte aus Kapazitätsgründen kein Angebot erstellen, sodass lediglich 2 Unternehmen Angebot abgegeben haben. Für die Sporthalle Greuth ist eine PV-Anlage mit 34,9 kWp angefragt worden, um die Gesamtleistung auf dem Dach mit der genossenschaftlichen PV-Anlage unter 135 kWp zu halten. Auf Grund der abendlichen Nutzungszeit ist zudem ein Stromspeicher mit 40kWh angefragt worden.Günstigster Bieter für die PV-Anlage auf der Sporthalle Greuth ist die Firma Blasenbrei + Schrader aus Löchgau zum Angebotspreis von 91.2615,30 €.Für die Gemeindehalle wurde eine PV-Anlage mit rund 29,7 kWp angefragt. Hierfür soll das Dach des Gebäudeteils mit dem Vereinszimmer belegt werden. So könnten in einem zweiten Schritt die restlichen Dachflächen noch mit einer Volleinspeiseanlage belegt werden. Da nun zunächst der Eigenstromverbrauch bei den kommunalen Liegenschaften im Vordergrund stehen soll, wird der zweite Bauabschnitt zunächst zurückgestellt. Auch hier wurde wegen der überwiegenden Nutzung in den Abendstunden ein Stromspeicher mit ca. 40kWh angefragt. Für die Dachflächen der Gemeindehalle hat Fa. Adrex aus Rottenburg am Neckar mit 80.496,01 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.Beim Kindergarten Birkenweg ist eine PV-Anlage mit ca. 10kWp geplant. Hier war wiederum die Fa. Blasenbrei + Schrader aus Löchgau mit 29.928,20 € der günstigste Anbieter. Die Beauftragung für den Kindergarten Birkenweg erfolgt im Rahmen der Zuständigkeit durch die Verwaltung. Ansonsten wird die Vergabe an den jeweils günstigsten Anbieter für die Sporthalle Greuth bzw. die Gemeindehalle analog des Vergabevorschlags empfohlen.Der Gemeinderat beschloss die Vergabe zur Anbringung der PV-Anlage auf der Sporthalle Greuth an die Firma Blasenbrei + Schrader aus Löchgau zum Angebotspreis von 91.261,30 € und die Vergabe zur Anbringung der PV-Anlage auf der Gemeindehalle an die Firma Adrex aus Rottenburg am Neckar zum Angebotspreis von 80.496,01 € beschlossen.

Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen über die Nutzungserweiterung:
Theater-Vereinsheim mit zusätzlicher Nutzung des Außenbereichs für interne Zwecke und bei Vermietung in der Industriestraße 12/1
Bauherr: Theater Fleckabutzer e.V.
Vertreter: Herr Heinz Kienle

Im Dezember 2022 haben die Theater Fleckabutzer e. V. eine Änderungsbaugenehmigung zur Nutzungserweiterung mit zusätzlicher Vermietungsmöglichkeiten für private Feiern ihres Theater-Vereinsheims durch die Untere Baurechtsbehörde des Landratsamt Ludwigsburg erhalten. Für diese Änderungsbaugenehmigung musste eine Immissionsprognose eingereicht werden, da auch im Gewerbegebiet die Immissionsrichtlinien der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) eingehalten werden müssen. Die angelegte und mitbenutzte Außenterrasse mit Möblierung wurde im vorherigen Nutzungsänderungsantrag durch die Theater Fleckabutzer e. V. nicht beantragt und war somit auch nicht Bestandteil der Genehmigung. Auf die Nutzung des Außenbereichs wurde die Untere Baurechtsbehörde des Landratsamt Ludwigsburg durch eine Beschwerde aufmerksam gemacht. Es erging eine Meldung darüber ein, dass es zu erheblichen Lärmbelästigungen durch das Vermieten an private Feiern, gerade durch die Nutzung der Terrasse im Außenbereich, gekommen sei. Daraufhin erfolgte am 21.06.2022 eine Nutzungsuntersagung der Betriebsräume sowie des Außenbereichs für private Feiern sowie öffentlichen Veranstaltungen, welche nicht im direkten Zusammenhang mit dem Theaterbetrieb stehen.
Um nicht nur die Betriebsräume für private Veranstaltungen zu vermieten, sondern auch eine Nutzung des Außenbereichs mit Terrasse zu ermöglichen, wurde ein Antrag auf Nutzungserweiterung gestellt. Dafür musste eine angepasste Schallimmissionsprognose für die Nutzung des Außenbereichs vorgelegt werden. Aus schallschutzrechtlicher Sicht (TA Lärm) ist unter Einhaltung von Nebenbestimmung die Nutzung des Außenbereichs möglich.
Das Grundstück Industriestraße 12/1 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sauweg Nord“. Die beantragte Terrasse mit den Maßen 7,7 Meter x 4,5 Meter liegt mit 7,7 Meter x 3,3 Meter außerhalb der Baugrenze. Hierbei handelt es sich nicht um eine untergeordnete Überschreitung, welche die Maße von 5 Meter x 1,5 Meter haben kann. Durch eine Genehmigung der Terrasse mit den vorliegenden Maßen außerhalb der Baugrenze, wird der Bebauungsplan „Sauweg Nord“ erstmalig für solche Überschreitungen geöffnet. Dies bedeutet, dass auch andere Grundstücke in diesem Bebauungsplan ein Anrecht auf eine Überschreitung der Baugrenze mit einer Terrasse hätten. Bisher gab es in diesem Bereich keine Überschreitungen, welche zugelassen wurden.
Nach Ansicht der Verwaltung gibt es zwei Ansatzmöglichkeiten:
Der Gemeinderat bleibt bei der Festsetzung des Bebauungsplans „Sauweg Nord“ und versagt das gemeindliche Einvernehmen. Somit findet keine rückwirkende baurechtliche Heilung der beantragten Terrasse statt und diese müsste zurückgebaut werden. Der Bebauungsplan mit seinen Baugrenzen wird damit nicht für vergleichbare Anträge geöffnet. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Dadurch wird der Bebauungsplan „Sauweg Nord“ geöffnet und andere Grundstücksbesitzer haben ein Anrecht darauf, für vergleichbare Anträge ebenfalls eine Genehmigung zu erhalten.
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen für die Überschreitung der Baugrenze um 7,7 Meter *3,3 Meter für die beantragte Außenterrasse.

Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben:
Nutzungsänderung von Fotoatelier, Wohneinheit und Garage zu Fotoatelier, 3 Wohneinheiten und Garage in der Erligheimer Str. 11/1
Bauherr: Fr. Liza Grönberg

Der Bauantrag über die Nutzungsänderung in der Erligheimer Str. 11/1 über die Nutzungsänderung von einem Fotoatelier mit einer Wohneinheit und Garage in ein Fotoatelier mit 3 Wohneinheiten und einer Garage ist bei der Gemeinde Löchgau eingegangen. Dabei sollen aus Teilen der gewerblichen Einheit durch eine Nutzungsänderung zwei zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wurde die Abweichung beantragt, dass der Rettungsweg mit einer Breite von lediglich 1,20m an der Stelle des bestehenden Durchgangs ausgeführt werden kann.
Die Fachbehörde bewertet diese Abweichungen im vorliegenden Fall für vertretbar. Lediglich eine Machbarkeit eines Transportes „ums Eck“ einer 4-teiligen-Streckleiter muss nachgewiesen werden, wobei ein zeichnerischer Nachweis genügen würde. Dieser wurde durch eine zeichnerische Darstellung im Plan des Erdgeschosses erbracht. Die Machbarkeit einer 4-teiligen-Streckleiter, diese um „die Ecke“ zu bringen, wurde damit nachgewiesen. Durchaus nicht unkritisch wird beurteilt, dass für die zusätzlichen Wohneinheiten keine weiteren Stellplätze geschaffen werden. Nach § 37 Abs. 3 S. 2 LBO sind jedoch weitere Stellplätze bei der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Ausbau, Anbau, Nutzungsänderung u.a. entgegen des § 37 Abs. 3 S. 1 LBO nicht herzustellen, wenn die Baugenehmigung für das Gebäude mindestens 5 Jahre zurückliegt. Im vorliegenden Bauverfahren liegen die Baugenehmigungen der einzelnen Gebäudeteile deutlich länger als 5 Jahre zurück. Somit müssen nach der LBO BW keine weiteren Stellplätze geschaffen werden. Stellungnahmen von Angrenzern sind eingegangen, die dem Gemeinderat vorliegen.
Der Gemeinderat versagte das Einvernehmen, bis eine Vorortüberpüfung der Rettungswege durch die örtliche Feuerwehr stattgefunden hat.

Bebauungsplan "Sondergebiet erneuerbare Energieversorgung Kreuzwiesen“
- Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss

BM Feil begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Tiefau vom Büro KMB. Zur dezentralen Energieversorgung des Freibads in Löchgau soll südlich davon eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Die Anlage soll zum direkten Verbrauch der Energie für den Betrieb des Freibads genutzt werden. Zusätzlich soll ein Lagergebäude zur Trocknung von Hackschnitzel auf dem Grundstück errichtet werden. Die Hackschnitzel werden aus dem gemeindeeigenen Wald gewonnen und dienen der erneuerbaren Energieversorgung der kommunalen Liegenschaften. Für die Umsetzung der Planung der Freiflächenphotovoltaikanlage sowie dem Lagergebäude ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Mit der Photovoltaikanlage wird ein Beitrag zur Energiewende geleistet, der gleichzeitig eine Förderung der Biodiversität bieten wird. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist somit von öffentlichem Interesse.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach §§ 2-10 BauGB. Hierbei wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange entsprechend der §§ 3 und 4 BauGB durchgeführt.
Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet erneuerbare Energieversorgung Kreuzwiesen“ und den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet erneuerbare Energieversorgung Kreuzwiesen“ und gab ihn für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung frei.

Sonstiges

E-Ladestationen
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, dass die Verwaltung sich um weitere E-Ladestationen für die Bürgerschaft bemühen sollte. BM Feil nahm diese Anregung auf und teilte dem Gremium mit, dass für den Parkplatz an der Gemeindehalle eine Ladestation bereits beauftragt wurde. Daneben wurde als potentieller Standort neben dem Parkplatz an der Gemeindehalle auch noch der Parkplatz an der Schulsporthalle in der Silcherstraße genannt.

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