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Sitzungsbericht vom 25.05.2023

Bild Rathaus Löchgau

Umbau des Sitzungssaales im Rathaus zum Multifunktionsraum

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25. Mai 2023

Einwohnerfragen

Aus der Einwohnerschaft wurde die Anfrage gestellt, ob der Gemeinde die Rodung von Bäumen im Riedwald bekannt gewesen sei und diese genehmigt wurde.
Bürgermeister Feil teilte hierzu mit, keine Kenntnis im Vorfeld gehabt zu haben. Im Nachgang habe er die Auskunft erhalten, dass die Baumfällarbeiten als Verkehrssicherungsmaßnahme durch den Forst durchgeführt wurden. Ursprünglich sollte die Maßnahme im Februar erfolgen, wie es richtig gewesen wäre. Auf Grund der Personalkapazitäten des Lohnunternehmens wurde die Maßnahme jedoch verschoben.
 
Weiter wurden die nicht fachgemäßen Rückschnitte entlang des Weges zur Berghütte angesprochen und angefragt, welche Konsequenzen daraus erfolgen.
Die Maßnahme wurde verwaltungsintern besprochen und eine Sensibilisierung für die Rückschnitte erfolgte. Der beschädigte Baumbestand soll zudem zusätzliche Pflegeschnitte erhalten.
 
Es wurde weiter gefragt, ob an der L 1107 Kartierungsarbeiten stattfinden.
Von der Gemeinde wurden keine Arbeiten beauftragt. Die Verwaltung wird sich mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, als Träger der Landesstraße, in Verbindung setzen.
 
Ein Einwohner hat angefragt, wonach sich der Umfang der einzelnen Tagesordnungspunkte vom Bericht der Gemeinderatssitzung vom 27.4.2023 ergeben hat und warum die Beratungen nicht in den Bericht aufgenommen wurden. Herr Feil teilte mit, dass in den Sitzungsberichten regelmäßig keine Wortbeiträge aufgenommen werden und diese sich auch auf Grund der vorhandenen Personalkapazitäten maßgeblich an der Vorlage orientieren.
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Bürgermeister Feil gab folgende Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt.
- Frau Deborah Wytrych wurde zur weiteren Geschäftsführerin
  der Gemeinde Löchgau Immobilien-+ Verwaltungs-GmbH bestellt.
 
- Der Bauplatz für die Doppelhaushälfte im Erlenweg wurde in Folge der 
  Bauplatzrückgabe an die Firma WT Bau veräußert.
 
- Es wurden drei Stellplätze in der Grabenstraße an der Gaststätte Krone zu einem
  Preis von 10.800 Euro je Stellplatz erworben.
 
- Es wurde eine Mitarbeiterin im Liegenschaftsamt in EG 9b fest eingestellt und das
  Debutat von 15 auf 18 Wochenstunden in der Woche aufgestockt.
 
- Die Verwaltung wurde ermächtigt, einen Mietvertrag mit der DFMG zur Errichtung
  eines Mobilfunkmasts abzuschließen.
 

Einrichtung der Stelle einer Kindersozialarbeit für die Gemeinde Löchgau

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Robert Feil Frau Kaden, Rektorin der Jakob-Löffler-Schule sowie Frau Dorroch, die dem Gemeinderat das Projekt vorstellten und dem Gremium für Fragen zur Verfügung standen.
Für Kinder stellt die Schule sowie der Kindergarten gerade im Ganztagsbetrieb nicht nur einen Lern-, sondern auch einen zentralen Lebensraum dar, an dem sie viel Zeit mit Gleichaltrigen verbringen. Sozialarbeit fördert junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung.
Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges und professionelles Handlungsfeld der Jugendhilfe, das von sozialpädagogischen Fachkräften geleistet wird und dauerhaft im Schulalltag verankert ist. Schulsozialarbeit verfolgt einen eigenen, aus dem SGB VIII und den Strukturmaximen der Kinder- und Jugendhilfe abgeleiteten Bildungs- und Erziehungsauftrag und versteht sich somit nicht als Dienstleister für Schule, sondern als Kooperationspartner auf Augenhöhe. Sie zielt auf die gelingende schulische sowie soziale Integration aller Kinder sowie darauf, die Bedingungen am Lebensort Schule zu verbessern. In diesem Sinne ist Schulsozialarbeit ein Beitrag der Jugendhilfe zur Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, wie er im § 1 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg verankert ist. Schulsozialarbeit hat folgende Kernaufgaben: Einzelhilfe und Beratung von Kindern, Eltern, pädagogischer Assistent/innen und Lehrer/innen; sozialpädagogische Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen; innerschulische und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit; offene Angebote für alle Schüler/innen, z.B. Schülercafés und -treffs. Darüber hinaus bildet die Schulsozialarbeit einen zentralen und in vielen Fällen entscheidenden Baustein beim Aufbau kommunaler Bildungslandschaften als kohärente lokale Gesamtsysteme von Bildung, Erziehung und Betreuung.
Kita-Sozialarbeit ist ein sich seit ca. 2015 zunehmend etablierender Begriff für sozialpädagogische Zusatzangebote in Kindertagesstätten, die Prävention und niederschwellige Zugänge zu Beratungs- und Leistungsangeboten ermöglichen sollen. Die Notwendigkeit der Einführung von Kita-Sozialarbeit wird häufig durch die guten Erfahrungen mit der Schulsozialarbeit begründet. Kita-Sozialarbeit zielt auf den Ausgleich von sozialer Benachteiligung, die Gestaltung von Übergängen und sozialräumliche Vernetzung. Dies wird u.a. durch niederschwellige Zugänge zu Beratungs- und Leistungsangeboten ermöglicht. Kita-Sozialarbeit kann als Reaktion auf veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen verstanden werden. Diese zeigen sich z.B. in komplexeren Problemlagen von Familien, veränderten Lebens- und Familienmodellen sowie veränderten Anforderungen an das Kita-Personal bei zeitgleich personell begrenzten Ressourcen.
Aufgrund der Neuheit des Themenfeldes gibt es noch keine abschließende bzw. anerkannte Definition, was unter Kita-Sozialarbeit verstanden wird. In Projekten und Initiativen werden unterschiedliche Ansätze erprobt und praktiziert.
Für die Stelle der Sozialarbeiterin bei der Gemeinde Löchgau im Bereich der Schule sowie der Kindergärten liegt die Bewerbung einer Person vor, deren bisherige Anstellung an der Schule im Rahmen des Programms „Rückenwind“ bis zum 27.07.2023 befristet ist. Ihre Aufgabe in diesem Projekt umfasst die Begleitung sowie Unterstützung von lernschwachen Schülern der Jakob-Löffler-Schule im Schulalltag
In einer gemeinsamen Besprechung der Verwaltung, der Gesamtkindergartenleitung sowie der Schulverwaltung und der Bewerberin wurde das Tätigkeitsprofil der Kindersozialarbeit definiert.
Im Bereich der Kindergärten soll der Fokus ihrer Arbeit bei:
- Integration von Kindern
- Inklusion
- Veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen
- Unterstützung von Eltern in besonderen Situationen
liegen.
 
Im Bereich der Jakob-Löffler-Schule soll der Fokus ihrer Arbeit bei
- Kontaktaufbau mit Schülern
- Elternabende
- Sprechstunde
- Präventionsprojekten
liegen.
Diese Aufzählungen stellen keine abschließende Aufgabenfestsetzung dar.
Der Stellenumfang würde zunächst 10 Stunden die Woche an zwei Vormittagen beinhalten.
Ein höherer Stundenumfang ist aufgrund der familiären Situation der Bewerberin derzeit nicht möglich. Eine Erhöhung des Stundenumfangs ist über die Jahre denkbar. Die Vergütung erfolgt entsprechend TVöD SuE.
Organisatorisch wird die Stelle der Gesamtkindergartenleitung zugeordnet und soll ein Büro im Kindergarten Schulstraße erhalten.
Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
Die Einrichtung der Stelle einer Kindersozialarbeit mit einem Umfang von bis zu 50% wird genehmigt und die Verwaltung wird ermächtigt, die Stelle zu besetzen.

Baugesuch
Bauvorhaben Gewann Ried - Flst. 1385, Neubau eines 40,06 m - Schleuderbetonmastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fertigteilfundament
Bauherr: DFMG Deutsche Funkturm GmbH
Behandlung des kommunalen Einvernehmens

Im Jahr 2021 wurde die Gemeinde durch das Ingenieurbüro IMT darüber informiert, dass die Telekom einen Standort für einen Mobilfunkmasten sucht.
Um die Standortsuche steuern zu können, beschäftigte sich der Gemeinderat im Jahr 2021 unter Beteiligung der Öffentlichkeit mehrfach mit der Standortsuche.
In einer ersten Auslage der potentiellen gemeindeeigenen Grundstücke wurde von einer Vielzahl an Einwohnern zurückgemeldet, einen Standort im Außenbereich anzubieten.
In einer weiteren Sitzung wurden mögliche Standorte im Außenbereich vorgestellt und anschließend ausgelegt.
Im Anschluss an diese Auslegung und der Prüfung weiterer Standortvorschläge wurde im Gemeinderat letztlich der Standort Flst. 1385 ausgewählt und verpachtet.
Vom Bauherrn, der DFMG Deutsche Funkturm GmbH, wurde nun der Bauantrag für den Neubau eines 40,06 m – Schleuderbetonmastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fertigteilfundament im Gewann Ried Flst. 1385 gestellt.
Das Baugesuch im Gewann Ried Flst. 1385 liegt im Außenbereich der Gemeinde Löchgau und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Bauvorhaben im Außenbereich sind u.a. nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
Nach § 36 BauGB wird über die Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde -hier das Landratsamt Ludwigsburg- im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt als erteilt, wenn diese nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens verweigert wird. Ein rechtswidriges Einvernehmen der Gemeinde kann durch die zuständige Behörde ersetzt werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist das Baugesuch die logische Konsequenz, nachdem das Grundstück von der Gemeinde zur Verfügung gestellt wurde.
Die Höhe des Funkmastes von 40,04 m ergibt sich aus dem Erfordernis, dass der Funkmast über die Baumkronen hinausragen muss.
Dabei sind die Lage des Standorts, welcher überwiegend 6 Meter und mehr niedriger als der Waldrand gelegen ist und die bestehenden Bäume mit teils mehr als 30 Metern Höhe entspr. Waldhöhenstrukturkarte zu berücksichtigen.
Im Rahmen der (erweiterten) Beteiligung der Angrenzer sind Stellungnahmen und Einwendungen eingegangen, welche den Damen und Herren Gemeinderäte vorliegen.
In der anschließenden Beratung wurde nochmals die Vorgehensweise bei der Entscheidungsfindung aufgezeigt und unter anderem auf die Themen Sichtbarkeit, Strahlenschutz sowie die Distanz zur Bebauung eingegangen.
 
Der Gemeinderat fasste den Beschluss, das Einvernehmen der Gemeinde zum Neubau eines 40,06 m – Schleuderbetonmastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fertigteilfundament im Gewann Ried Flst. 1385 wird nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Erhöhung der Vereinsförderungen bei Jubiläen

Die Vereinsförderung wurde im Jahr 1990 zum letzten Mal überarbeitet und im Jahr 2000 lediglich noch in Euro angepasst. Lediglich während der Corona-Pandemie wurde die jährliche Vereinsförderung in den Jahren 2020 und 2021 verdoppelt.
Neben der jährlich geleisteten Vereinsförderung fördert die Gemeinde die Vereine insbesondere auch durch den Bau und Betrieb der Hallen und Sportstätten. Gerade bei den Hallen haben sich die laufenden Kosten in Folge der gestiegenen Strom- und Wärmekosten enorm erhöht. Mit der angestrebten bzw. größtenteils vorgenommenen Umstellung auf LED-Beleuchtung sowie dem anstehenden Austausch der Heizungsanlagen stehen auch nennenswerte Investitionen an.
Neben der jährlichen Förderung erhalten nach den Vereinsförderrichtlinien die Vereine bei Jubiläen eine einmalige Förderung des 5-fachen Betrags in Euro der Jubiläumszahl.
Regelmäßig gehen mit einem Jubiläumsjahr nicht unerhebliche Sonderausgaben für Festschriften, Jubiläumsfesten etc. einher. Angesichts dessen wird die Unterstützung der Gemeinde mit der bisherigen Jubiläumsgabe als nicht ausreichend angesehen.
Deshalb wird vorgeschlagen, die Jubiläumsgabe von 5 Euro pro Jubiläumsjahr auf 20 Euro pro Jubiläumsjahr anzuheben. Da die Jubiläumsgabe nicht alltäglich anfällt, sind die Mehrausgaben trotz der derzeit angespannteren Haushaltslage gut verkraftbar.
So würden sich die Jubiläumsgaben exemplarisch wie folgt erhöhen:
50-jähriges Jubiläum von 250 € auf 1.000 €
75- jähriges Jubiläum von 375 € auf 1.500 €
100-jähriges Jubiläum von 500 € auf 2.000 €
150-jähriges Jubiläum von 750 € auf 3.000 €
175-jähriges Jubiläum von 875 € auf 3.500 €
 
 
In diesem und in den kommenden Jahren stehen einige Jubiläen an:
Im Jahr 2023
Liederkranz Löchgau e.V. 175 Jahre
Tennisclub Löchgau e.V. 50 Jahre
Landfrauenverein Löchgau e.V. 75 Jahre
Sportschützenverein Löchgau e.V. 100 Jahre
 
Im Jahr 2024
Musikverein Löchgau e.V. 100 Jahre
Im Rahmen der Beratung wurde zudem aus der Mitte des Gemeinderates angeregt bzw. beantragt, die Vereinsförderung regelmäßig alle 5 Jahre im Gemeinderat zu beraten
Aus dem Gremium erging folgender einstimmiger Beschluss:
Bei Jubiläen erhalten die Vereine eine einmalige Förderung in Höhe des 20-fachen Betrags in Euro der Jubiläumszahl nach 10, 25, 40 und 50 Jahren und danach wieder nach jeweils 25 Jahren.
Zusätzlich erging ein zusätzlicher einstimmiger Beschluss:
Die Vereinsförderung soll alle fünf Jahre zur Beratung dem Gemeinderat vorgelegt werden.
 

Feststellung des Wirtschaftsplans des Versorgungsbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Löchgau für das Wirtschaftsjahr 2023

Die Neufeststellung des Wirtschaftsplans ist für das Jahr 2023 im Eigenbetrieb Wasserversorgung nach Auffassung der Kommunalaufsicht des Landratsamtes erforderlich, nachdem seit 01.01.2023 die Übergangsregelung zur Darstellung des Wirtschaftsplans in § 14 des Eigenbetriebsgesetzes auslief und somit die neuen Inhalte des Gesetzestextes zur Anwendung kommen müssen. Die hierfür notwendigen redaktionellen Änderungen wurden in nachfolgender Feststellung eingearbeitet.
Dabei wurden im Finanzwesen keine zahlenmäßigen Änderungen vorgenommen. Lediglich der bisherige Vermögensplan wurde durch einen nun beizulegenden Liquiditätsplan ersetzt. Erst nach der Neufeststellung wird die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2023 von Seiten der Kommunalaufsicht bestätigt.
Als einzige inhaltliche Änderung in beigefügter Wirtschaftsplanfeststellung wurde die Kassenkreditermächtigung um 100 T€ auf nunmehr 500 000 € angehoben. Diese Erhöhung dient dem kurzzeitigen Überbrücken von investiven Ausgaben vor allem in den Ausbau der geplanten erneuerbaren Energieprojekte.
Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 der Sonderrechnung Wasserversorgung wird beschlossen.

LED-Umstellung – Saalbeleuchtung Gemeindehalle

Im Rahmen des Energieaudits wurde der Gemeinde empfohlen, die Beleuchtung sofern noch nicht geschehen auf energiesparsame LED-Beleuchtung umzustellen.
Dieser Empfehlung folgend und in Konsequenz der stark gestiegenen Stromkosten wurde die Zielsetzung ausgegeben, dass in allen öffentlichen Liegenschaften der Gemeinde Löchgau sowie in den Treppenhäusern der Wohngebäude der Gemeinde nur noch LED-Leuchten zum Einsatz kommen sollen. Da die Straßenbeleuchtung bereits seit einigen Jahren auf LED-Leuchten umgestellt wurde, wäre damit die durchgängige Umstellung auf LED-Beleuchtung vollzogen.
Im Rahmen dieser Umstellung der Beleuchtung in den Liegenschaften und öffentlichen Gebäude der Gemeinde auf sparsame LED-Technik steht noch die Saalbeleuchtung der Gemeindehalle aus.
Für den Saal sind zwei große Ring-Pendelleuchten mit einem Durchmesser von 200 cm in der Mitte des Saales geplant. Links und rechts von der Decke abgehängt jeweils fünf Ring-Pendelleuchten mit jeweils 75 cm Durchmesser. Die Leuchten sind alle dimmbar und strahlen nach unten und oben.
Statt bisher gesamt 15.000 Watt haben die neuen Leuchten nur insgesamt 1.150 Watt bei höherer Helligkeit und moderner Lichtsteuerung.
Die 175 Stück Downlight-Spots links und rechts am Rand des Saales und im Foyer werden in diesem Zuge ebenfalls durch moderne LED Leuchtmittel ersetzt. Kosten der Saalbeleuchtung inkl. Montage beträgt 30.000,- € und sind im Haushalt 2023 beinhaltet.
Nach Förderung durch die nationale Klimaschutz-Initiative des Bundeministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in Höhe von 25% verbleiben noch Investitionskosten in Höhe von 22.500,- € bei der Gemeinde.
Der Austauscher soll im Zuge der LED-Umstellung der Bühnenbeleuchtung erfolgen, sobald der Förderantrag genehmigt ist. Wenn möglich soll die Umsetzung in den Sommerferien stattfinden, um den Betrieb der Gemeindehalle möglichst wenig zu beeinträchtigen.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Bau einer Arztpraxis auf dem Parkplatz Nonnengasse
- Errichtung einer Praxis für Logopädie im Obergeschoss

In Folge der Berichterstattung zum vorgesehenen Bau des Arztgebäudes am Parkplatz Nonnengasse wurde die Verwaltung von Logopäden kontaktiert, die sich ein Engagement in Löchgau vorstellen könnten.
Die Logopädie gehört zur Gruppe der nicht-ärztlichen Heilberufe und unterliegt damit nicht den streng geregelten Zulassungsvoraussetzungen der kassenärztlichen Vereinigung.
Die bisherigen Abstimmungen mit den potentiellen Betreibern verliefen positiv.
In der Folge wurde geprüft, ob ein Grundriss erstellt werden kann, der sowohl die Raumanforderungen an eine Logopädiepraxis als auch einen nachträglichen Umbau für Wohnnutzungen ermöglicht. Hieraufhin hat das Architekturbüro kmb einen Grundriss entworfen.
Mit einer Logopädiepraxis geht zwar die Aufhebung der bisherigen Trennung der Wohnbereiche vom gewerblichen Bereich einher. Dies wird allerdings in Anbetracht der Art des Betriebs nicht als kritisch gesehen. Deshalb wird die Ansiedlung einer Logopädie positiv bewertet.
Derzeit läuft das Baugesuchsverfahren für den Bau der Tiefgarage samt dem Arztgebäude. Vorgesehen ist es, nach Erhalt der Baugenehmigung für die betreffenden Wohnungen eine Nutzungsänderung zu beantragen.
Das Gremium beauftragte die Verwaltung, die Ansiedlung einer Logopädie weiterzuverfolgen.

Umbau des Sitzungssaales im Rathaus zum Multifunktionsraum

Mit dem Zuwachs an Personalstellen (stv. Hauptamtsleitung, Liegenschaftsverwaltung) mussten weitere Büroarbeitsplätze geschaffen werden. Hierfür wurden Optimierungen bei der Belegung der Räumlichkeiten vorgenommen und anderweitig genutzte Räume als Arbeitsplätze eingerichtet. So wurden bereits das Archiv ausgelagert und als Büro umfunktioniert und der bisherige Vorbereich vom Trau-/Besprechungszimmer als Doppelbüro eingerichtet.
In der Folge steht auch das Trauzimmer nicht mehr für Trauungen zur Verfügung, sondern wird als Praktikantenbüro sowie für interne Besprechungen genutzt und der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren steht kein separater Raum mehr für Trauungen oder Gruppenbesprechungen mit externen Gästen bereit. Trauungen, Besprechungen und Fortbildungen wurden seit der Corona-Pandemie im Sitzungssaal vorgenommen. Daneben wird der Sitzungssaal für Mittagspausen verwendet und beheimatet die Teeküche, welche regelmäßig von den Beschäftigten aufgesucht wird.
Für eine solch multifunktionale Nutzung ist der Sitzungssaal aktuell nicht optimal ausgestattet.
Bei Trauungen ist aufgrund der nur bedingt mobilen Möbel regelmäßig ein erhöhter Aufwand für das Umstellen erforderlich.
Auch die Medientechnik ist für zunehmend stattfindende Online-Gruppenfortbildungen nicht geeignet. Bei Videokonferenzen sitzen die Vertreter der Verwaltung bislang gezwungenermaßen dezentral an den Endgeräten im eigenen Büro, wodurch ein internes Interagieren/Abstimmen während Konferenzen nicht möglich ist.
Da der Sitzungssaal des Rathauses im Jahr 1987 im Rahmen des Anbaues neue Möbel erhalten hat, wäre eine neue Möblierung nach 36 Jahren durchaus angemessen.
Die Einrichtung der Medientechnik wurde 2009 beschlossen und weist einen altersentsprechenden Stand der Technik auf.
Vorgesehen ist es, den Sitzungssaal mit einem interaktiven Konferenzsystem samt White-Board auszustatten.
Bei einer ersten Besprechung mit dem Büro Fröscher aus Steinheim wurde das Mobiliar angesprochen. Dabei wurde auch die bisherige Trennwand thematisiert, welche ebenfalls Schäden aufweist und in der Handhabung unpraktikabel ist.
Die Stützen der Trennwand unterbrechen bzw. gliedern den Sitzungssaal selbst in geöffneten Zustand. Um den Kolleginnen und Kollegen während Besprechungen, Videokonferenzen oder Fortbildungen den störungsfreien Zugang zur Teeküche zu ermöglichen, ist die Schließung der Trennwände erforderlich.
Vorstellbar und möglich ist es, eine zu- und aufschiebbare Trennwand ohne Zwischenstützpfeiler zu errichten. Dabei soll statt der Zwischenstützpfeiler die Traglast über weitere Stahlseile an der Decke erreicht werden.
Ebenfalls in die Jahre gekommen ist der Boden, welcher an diversen Stellen Schadensbilder aufweist. Das Parkett wurde bereits mehrfach ausgebessert und ist an mehreren Stellen nicht mehr reparabel. Eine Neuverlegung eines Bodenbelags ist daher in absehbarer Zeit vorzunehmen.
Auch für die Beleuchtung sind keine Halogen-Leuchtmittel mehr erhältlich. Da es auch keine passenden LED-Leuchtmittel für die Lampen gibt, sind die Lampen ebenfalls zu ersetzen.
Vorgesehen ist es deshalb, einen neuen Bodenbelag, eine neue Möblierung samt Beleuchtung, eine neue Medientechnik und eine neue Gestaltung der Raumtrennung vorzunehmen.
Vom Architekturbüro Eggler wurden erste Visualisierungen zur Gestaltung des Sitzungssaals vorgenommen.
Nach der Behandlung in der Gemeinderatssitzung sollen sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung in die Gestaltung eingebunden werden.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, den Umbau und die Sanierung des Sitzungssaales zum Multifunktionsraum weiterzuverfolgen.

Sonstiges

Bürgermeister Feil gab bekannt, dass die Stellv. Hauptamtsleiterin Nachwuchs erwartet und vor drei Monaten eine Stellenausschreibung durchgeführt wurde.
Da diese Ausschreibung nicht erfolgreich war, soll nochmals ausgeschrieben werden. Bis die Stelle wiederbesetzt wird, wird die Aufgabenbearbeitung priorisiert werden müssen und es werden nicht alle Aufgaben kurzfristig bearbeitet werden können, wofür um Verständnis gebeten wird.
 
Aus der Mitte des Gremiums wurde angefragt, wann das Sonnensegel im Bürgergarten angebracht wird. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass dies diese oder nächste Woche durchgeführt wird.
 
Außerdem wird angefragt, ob eine Besichtigung der Feldwege möglich sei, da der Bau der Gasleitung fertig gestellt sei und der Zustand einiger Feldwege nicht zufriedenstellend sei. Seitens der Verwaltung wird gebeten, zunächst die fraglichen Stellen mitzuteilen, damit diese geprüft werden können.
 

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