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Sitzungsbericht vom 25.01.2024

Bild Löchgauer Rathaus

Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 der Gemeinde Löchgau sowie der Sonderrechnung Wasserversorgung der Gemeinde Löchgau

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25. Januar 2024

Einwohnerfragen

Aus der Einwohnerschaft wurden keine Fragen gestellt.
 

Beauftragung einer Potenzialstudie zur Erweiterung der Wärmenetze in Löchgau
 

Die Gemeinde Löchgau betreibt in der Ortsmitte und im Schulareal jeweils ein Nahwärmenetz. Angesichts der anstehenden Umgestaltung der Ortsmitte im Bereich Wette wird geprüft, ob eine Erweiterung und Verbindung der beiden bestehenden Wärmenetze in der Ortsmitte und im Schulareal wirtschaftlich sinnvoll sind. Auch der Bereich der Wette soll in die Betrachtung einbezogen werden, da die Gemeinde im Umfeld der Wette bereits einige Grundstücke bzw. Liegenschaften besitzt. Neben den kommunalen Gebäuden werden auch die privaten Haushalte im Bereich der Trassenverläufe berücksichtigt.

Plan Potenzialstudie

Um die Erweiterungen und Verbindungen der Nahwärmenetze zu prüfen, wurde das Büro AutenSys mit der Erstellung einer Potenzialstudie zur Erweiterung der Nahwärmenetze beauftragt. Das Angebot für die Potenzialstudie beläuft sich auf 27.500 Euro netto.

Teilfortschreibung Regionalplan Region Stuttgart - Festlegung Vorranggebiete für Windkraftanlagen
 

Derzeit wird der Regionalplan für die Region-Stuttgart in Teilen zur Festlegung von Vorranggebiete für Windraftanlagen fortgeschrieben. In Rahmen des Fortschreibungsverfahren werden die Städte und Gemeinden zur Stellungnahme aufgefordert.

Bild Vorranggebiet LB-18 Löchgau-Sachsenheim

Das im Entwurf der Teilfortschreibung für Windkraftanlagen vorgesehene Vorranggebiet LB-18 liegt auf den Gemarkungen Löchgau und Sachsenheim. Die Stadt Sachsenheim und die Gemeinde Löchgau beabsichtigen die vorgenannte Fläche in enger Abstimmung gemeinsam zu untersuchen. Um bei der Planung flexibler zu sein, hat die Gemeinde Löchgau in ihrer Stellungnahme angeregt, die Fläche LB 18 in nordöstlicher Richtung zu erweitern. Der geplante Standort sowie die angeregte Erweiterung umfassen das Waldgebiet Bruch. Nach erster Einschätzung der Forstverwaltung spricht zum jetzigen Zeitpunkt nichts gegen ein Weiterverfolgen des Windkraftstandortes.  
Daneben kam von der LSG Bietigheim-Lauffen-Löchgau e.V. der Hinweis, dass die Platzrunde des Flugplatzes über dem vorgesehene Vorrangstandort liegt und zu berücksichtigten wäre.
Die Gemeinde Löchgau gibt deshalb nachfolgende Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans zur Festlegung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen ab:
„Die Gemeinde Löchgau stimmt der Teilfortschreibung des Regionalplans und insbesondere dem Vorranggebiet LB-18 grundsätzlich zu. Wir bitten eine Ausdehnung der Vorrangfläche nach Norden zu prüfen. Es ist beabsichtigt, gemeinsam mit der Stadt Sachsenheim eine Fläche zur Errichtung von mehreren Windkraftanlagen zu untersuchen. Vom Vorranggebiet LB-18 ist die Platzrunde des Flugplatzes Löchgau betroffen. Wir bitten, dies im weiteren Planverfahren zu berücksichtigen.“

Neufassung der Entschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr, der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige und Anpassung sonstiger Entschädigung ehrenamtlich Tätiger

Die Freiwillige Feuerwehr stellte bei der Gemeinde einen Antrag zur Anpassung der Höhe der Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit.
 
Die Mitglieder der Freiwillige Feuerwehr engagieren sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl in Löchgau. Das Einsatzspektrum ist weitreichend und verlangt ein umfangreiches Wissen auf vielen verschieden Gebieten.
 
Ebenso gibt noch viele verschiedene Bereiche wie zum Beispiel Sprachförderung, Jugendbegleiter, Willkommensbesuche, Gemeinderatstätigkeit, Wahlhelfer, die ohne den Einsatz von Ehrenamtlichen nicht möglich wären.
 
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde große Anerkennung für die vielen ehrenamtlich Tätigen ausgesprochen, die mit ihrem großen Engagement zum Gemeinwohl in Löchgau beitragen. Dementsprechend wurden den Entschädigungen für die Feuerwehr und für die ehrenamtlichen Tätigen einstimmig zugestimmt.
 
Die angepassten Entschädigungen können den nachfolgenden Satzungen entnommen werden.

Hier gelangen Sie zur Entschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr. (262,5 KiB)

Hier gelangen Sie zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige und Anpassung sonstiger Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (373,9 KiB)
 

Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 der Gemeinde Löchgau sowie der Sonderrechnung Wasserversorgung der Gemeinde Löchgau 

Im Rechnungsjahr 2022 schließt der Gemeindehaushalt mit einem gegenüber der Planung sehr positiven Rechnungsergebnis ab.In Zahlen ausgedrückt umfasst der Ergebnishaushalt 2022 ein Gesamtvolumen in Höhe von 15.963.550,71 €, wodurch ein ordentliches Ergebnis in Höhe von 1.512.046,23 € (Planansatz 623.550 €) erzielt werden konnte. Das außerordentliche Ergebnis beläuft sich auf knapp 2,235 Mio. € durch Erlöse aus Bauplätzen aus den Neubaugebieten Lüssen und Erlenweg.Daraus resultiert ein Gesamtergebnis in Höhe von 3.746.700,79 €, welches die Ergebnisrücklagen der Gemeinde auf nunmehr 19.744.232,16 € anwachsen lässt.Aufgrund deutlich verbesserter Steuereinnahmen, allem voran bei der Gewerbesteuer und Zuweisungen vom Land konnte im Finanzhaushalt ein Zahlungsmittelüberschuss von 2,666 Mio. € aus dem laufenden Betrieb erwirtschaftet werden. Dem entgegenzurechnen ist ein Finanzierungsdefizit aus Investitionstätigkeit (Einnahmen aus Bauplatzerlösen abzüglich Ausgaben für Baumaßnahmen sowie den Erwerb von Grundstücken) in Höhe von insgesamt knapp 1,8 Mio. €. Somit ergibt sich unter Berücksichtigung der Kredit- und haushaltsunwirksamen Finanztätigkeit unterm Strich betrachtet im Rechnungsjahr eine Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von insgesamt 524.874,64 €, durch welche der Endbestand an Zahlungsmitteln zum Jahresende auf 1.279.122,96 € ansteigt. Unter Einbeziehung der kommunalen Geldanlagen in Höhe von 11,8 Mio. € zum Jahresende beträgt der Endbestand an liquiden Eigenmitteln 13.397.577,14 €.Von diesen Finanzmitteln sind etwa 6,999 Mio. € in Form von Haushaltsresten für die Fortsetzung der geplanten und bereits begonnenen Investitionsmaßnahmen des Rechnungsjahres fest gebunden.Die übrigen Finanzmittel stehen der Gemeinde in den kommenden Jahren für neue Investitionen, insbesondere zur Fortsetzung wichtiger Projekte im Rahmen der Ortskernsanierung und Verbesserung der Löchgauer Infrastruktur zur Verfügung.Die Schlussbilanz zum 31.12.2022 schließt mit einem Stand in Höhe von 83.253.339,89 € in Aktiva und Passiva ab.In der Sonderrechnung Wasserversorgung, welche als Eigenbetrieb der Gemeinde geführt wird, ergab sich im Rechnungsjahr 2022 ein Verlust in Höhe von 21.545,58 €, welcher den Verlustvortrag zum Jahresende auf insgesamt 178.925,16 € erhöht.Im Vermögensbereich wurden knapp 323 T€ investiert sowie 16,4 T€ ordentlich getilgt, was die Bilanz der Wasserversorgung im Rechnungsjahr 2022 insgesamt mit 4.283.816,36 € abschließen lässt. Weitere Zahlen, Fakten und Kennzahlen der beiden Jahresrechnungen können aus den nachfolgenden Feststellungsbeschlüssen entnommen werden. Zudem stehen die gesamten Gemeinderatsvorlagen im Ratsinformationssystem der Gemeinde zur Verfügung. Daneben können die beiden Gesamtwerke samt Anlagen zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 31 im Rahmen der öffentlichen Auslegung gerne eingesehen werden.

Hier sehen Sie die Jahresrechnung 2022 (121,2 KiB)

Feststellungsbetrieb Eigenbetrieb Wasserversorgung 2022 (89,1 KiB)

Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Löchgau Immobilien + Verwaltungs-GmbH

Dem Gemeinderat lag der doppische Jahresabschluss des Jahres 2022 vor. Als wichtigste Eckdaten des Jahresabschlusses 2022 sind zu benennen:
 
a) Bilanzsumme:                   1.131.770,01 €
b) Kreditverbindlichkeiten:                  0,00 €
c) Abschreibungshöhe:              67.112,27 €
d) Gewinn / Verlust:                - 38.925,63 €
e) Verlustvortrag VJ:               597.629,64 €
 
Für das Jahr 2022 schließt die Immobilien-GmbH trotz eines weitgehend normalen Jahresverlaufs mit einem negativen Ergebnis in Form eines Verlustes in Höhe von 38,9 T€ ab, was gegenüber dem Vorjahr einer Verschlechterung von etwa 16 T€ entspricht. Positive Ergebnisse in Form von Gewinnen kann die Immo-GmbH erst nach dem vollständigen Auslaufen der außerordentlichen Abschreibungen der ehemaligen Edeka-Räume in der Hauptstraße wieder erzielen.
 
Im Rahmen des Wohnungserwerbs im Gebäude Besigheimer Straße 41 zur Unterbringung geflüchteter Menschen wurde zudem vorgeschlagen, ein Darlehen über 100.000 € zur anteiligen Finanzierung der Wohneinheit bei einer der Hausbanken aufzunehmen.
 
Nach Erläuterung des Zahlenwerks durch Kämmerer Löffler nahm das Gremium den Abschluss der gemeindeeigenen Immobilien- + Verwaltungs-GmbH zustimmend zur Kenntnis und beauftragte Bürgermeister Feil, den Jahresabschluss in der Gesellschafterversammlung feststellen zu lassen. Das gesamte Zahlenwerk ist im Internet im Ratsinformationssystem der Gemeinde veröffentlicht.
Auch ermächtigte der Gemeinderat die Geschäftsführung der gemeindeeigenen Immobilien-+ Verwaltungs-GmbH ein Darlehen über 100T Euro bei den Hausbanken aufzunehmen.
 
 

Sonstiges

Einbringung Gemeindehaushalt 2024
Es wurde aus der Mitte des Gremiums nachgefragt, bis wann der Haushalt 2024 in den Gemeinderat eingebracht werden soll.
Bürgermeister Robert Feil teilte mit, dass der Haushalt in der nächsten Sitzung im März behandelt werden soll.
 
Urteil Bundesverfassungsgericht zum Bundeshaushalt 2023
In der Sitzung wurde aus der Mitte des Gemeinderates nachgefragt, ob das Urteil vom Bundesverfassungsgericht zum Bundeshaushalt Auswirkungen auf die Gemeinde Löchgau hat.
Bürgermeister Robert Feil teilte mit, dass die Förderung für eine Wärmeplanung vom Bund ausgesetzt wurde und deshalb ein Antrag auf die Landesförderung für die Wärmeplanung gestellt wurde.
Weitere direkte Einschränkungen sind derzeit noch nicht eingetroffen.
 
 
 
Baumfällungen
In Löchgau müssen drei Bäume gefällt werden, da diese abgestorben bzw. von einem Pilz befallen sind, was zum Eschentriebsterben führt.
Eine Baumhasel in der Freudentaler Straße/Ecke Gartenstraße, zwei Eschen an der Brücke zur Industriestraße (bei OGV) sowie bei der Brücke zur Besigheimer Straße in der Nähe der Obdachlosenunterkunft.

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