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Sitzungsbericht vom 23.11.2023

Fahrzeugersatzbeschaffung für den Baubetriebshof der Gemeinde Löchgau
 

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 23. November 2023

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Bürgermeister Feil gab die folgenden Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekannt. Aufgrund der gestiegenen Arbeitsbelastung beschloss der Gemeinderat eine zusätzliche 100 % - Stelle im Liegenschaftsamt zu schaffen.
Weiter beschloss der Gemeinderat im Rahmen der anstehenden Konzessionsvergabe sich nicht am Gasnetz zu beteiligen.

Kindergartenbedarfsplanung der Gemeinde Löchgau 2024/2025 und Anpassung der Öffnungszeiten im Kinderhaus Hasennest

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte BM Feil die Kindergartengesamtleitung Frau Ziegler. Sie erläuterte dem Gremium eine ausführliche Sachdarstellung zur Situation, der Bedarfsermittlung, die Betreuungskonzepte und die weiteren Ausblicke, die hier anschließend veröffentlicht werden. 
Situationsbericht
Allgemeines
Die Gemeinde Löchgau betreibt in eigener Trägerschaft fünf Tageseinrichtungen für Kinder. Es handelt sich dabei um folgende Einrichtungen:

*Kita Schulstraße im Bestand auf 6 Gruppen erweiterbar
Seit August 2013 besteht sowohl für Kinder von 1-3 Jahren (Krippe) als auch für Kinder von 3-6 Jahren ein Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung. Zudem benötigt es ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen oder ergänzend Plätze in der Kindertagespflege.
Im Rückblick auf die Planungen des Jahres 2015/2016 hat die Gemeinde Löchgau sowohl im Krippenbereich wie auch im Kindergartenbereich die Betreuungsplätze enorm ausgebaut.
Vergleich:
Im Jahr 2015/2016 hatten wir 11 Gruppen in vier Kindertageseinrichtungen
Im Jahr 2024/2025 haben wir 17 Gruppen in fünf Kindertageseinrichtungen
Gleichermaßen ist auch der Bedarf gestiegen.
Gab es im Jahr 2015/2016 noch 9 tatsächlich belegte Gruppen, sind es im Jahr 2024/2025 16 belegte Gruppen.
Die genauen Belegungszahlen können der Bedarfsplanungsübersicht am Ende des Berichts entnommen werden.
 
Bedarfsermittlung
Nach § 24 SGB VIII haben alle Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenbesuch. Bei der Berechnung des Bedarfs sind bestimmte Besonderheiten und Entwicklungen zu beachten.
Neubautätigkeit beziehungsweise Erschließung von Neubaugebieten Demographische Entwicklung Zuwanderung und Zuzug
Eine wichtige Grundlage ist die Entwicklung der Geburtenzahlen je Jahrgang, die Aufschluss über den Bedarf geben.
Der genaue örtliche Bedarf kann über das Einwohnermeldewesen, Ergebnisse der Volkszählungen, Daten des statistischen Landesamtes und der Arbeitsagenturen festgestellt werden. Für Löchgau werden zum Zeitpunkt aktuell folgende Geburtenzahlen ausgewiesen:

Aus der Statistik ist zu erkennen, dass starke, aber auch sehr schwankende Geburtenjahrgänge zu verzeichnen sind. Drei Jahrgänge zusammen ergeben die Bedarfe für das Kindergartenjahr im Kindergartenbereich. Im Krippenbereich sind die Zahlen schwieriger im Voraus zu berechnen, da die Betreuungsquote niedriger liegt und der Start der Betreuung sehr individuell gelegt werden kann.
Kindergartenbetreuung beginnt klar mit drei Jahren, „Verweildauer“ drei Jahre und beträgt in der Gemeinde Löchgau nahezu 100 %. Krippenbetreuung kann mit einem Jahr beginnen ist aber auch mit 2,5 Jahren noch möglich. Dementsprechend variabel ist die „Verweildauer“ in der Einrichtung, was die Planung schwieriger macht.
 
Umstrukturierungsprozess in den Jahren 2021/2022

Aufgrund der umfänglichen Umstrukturierungen im Bildungsbereich der letzten Jahre hat die Gemeinde Löchgau die Platzkapazitäten gesteigert und ein qualitativ hochwertiges Angebot geschaffen. Dies gilt sowohl für den Krippenbereich als auch für den Kindergartenbereich.
Verdopplung der Platzkapazitäten im Krippenbereich von 30 Plätzen im Jahr 2016 auf 60 Plätze im Jahr 2023 Steigerung der Platzkapazitäten im Kindergartenbereich von 210 Plätzen im Jahr 2016 auf 265 Plätze im Jahr 2023. Dabei besteht die Möglichkeit weiterhin in der Kita Schulstraße die Kapazitäten um mindestens weitere 40 Kindergartenplätze auf 305 Plätze zu erweitern. Steigerung der Ganztagesplätze mit einem Stundenangebot von 8 Stunden Betreuung am Tag im Vergleich zu 2016 von 20 Ganztagesplätzen auf 40 Ganztagesplätzen im Kindergartenbereich und im Krippenbereich von 30 auf 40 Plätze.
Mit der Umstrukturierung hat man vorausschauend die erkennbaren Bedarfe gedeckt.
 
Betreuungskonzept 2023/2024
Die derzeitige Auslastung aller Einrichtungen folgt in der Bedarfsplan–Übersicht.
Das Kindergartenjahr 2023/2024 ist gut gefüllt und möglicherweise können Zuzüge ab Mai und Juni 2024 nicht direkt in die Einrichtung eintreten. Bisher konnte immer auf solche Zuzüge direkt reagiert werden. Nur in seltenen Fällen mussten Familien ein bis zwei Monate auf einen Kindergartenplatz warten.
Derzeit stellen häufig andere Faktoren die Aufnahme in Frage, wie z.B. nicht ausreichend geimpfte Kinder (Masern-Impfung).
 
Gebührenstruktur und Öffnungszeiten
Die Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgte am 29. Juni 2023.
Mit den einkommensabhängigen Gebühren wird der sozialen Komponente Rechnung getragen.
Die Einrichtungen haben bislang folgende Öffnungszeiten:

Harmonisierung der Öffnungszeiten im Ganztag
Durch die angespannte Personalsituation zum Start der Kita Schulstraße wurden die Öffnungszeiten, die zunächst von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr festgelegt waren, auf 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr angepasst. Die Bedarfe für die Randzeiten von 7.00 Uhr bis 7.30 Uhr und von 15.30 Uhr bis 16.00 Uhr sind in der Gemeinde Löchgau eher gering.  Um die Ganztageszeiten zwischen der Krippe, dem KiGa Schulstraße und der Grundschule vollständig zu harmonisieren und auch um der allgemeinen personellen Situation Rechnung zu tragen, wird auch eine Öffnungszeitenanpassung im Kinderhaus Hasennest angestrebt. Die momentane Situation zeigt auf, dass gerade im Altersbereich zwischen 1-3 Jahren die Betreuungszeit von 9 Stunden pro Tag für die Kinder sehr herausfordernd sind und Familien diese Betreuungszeiten auch selten in Anspruch nehmen. Derzeit nehmen 7 Kinder das Betreuungsangebot zwischen 7.00 und 7.30 Uhr und 4 Kinder von 15.30 bis 16.00 Uhr in Anspruch, wobei bei 2 Familien das Angebot ab Dezember nicht mehr benötigen.
Vorgesehen ist es, die bereits gebuchten Betreuungszeiten beizubehalten, sodass keine schon in Anspruch genommenen Betreuungszeiten reduziert werden. Lediglich bei Neuanmeldungen soll künftig nur noch der Zeitraum von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr angeboten werden, sodass die Harmonisierung mit dem Auslaufen der bereits angemeldeten Betreuungszeiten erreicht wird. 
Personalsituation
Aktuell wird in allen Einrichtungen der vorgegebene Mindestpersonalschlüssel eingehalten, teilweise haben wir erreichen können, dass wir leichte „Puffer“ vorweisen können.
Diese Situation ist, auch wenn sie raschen Veränderungen ausgesetzt sein kann, bemerkenswert, und macht eine wertvolle und qualitativ hochwertige Bildungsarbeit in den Einrichtungen möglich.
Derzeit sind in der Gemeinde Löchgau Erzieher*innen, pädagogische Fachkräfte, Auszubildende in allen Formen der Ausbildungswege, Zusatzkräfte und Eingliederungshilfen in den unterschiedlichsten Stundenumfängen tätig. Es wird in multiprofessionellen Teams – Logopädinnen, Ergotherapeutinnen, Kinderkrankenschwestern, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter etc. gearbeitet. Spürbar wird, dass wir bei Einbindung dieser unterschiedlichen Professionen, unsere Personalbindung in höherem Maß steigern.
In den letzten drei Jahren haben wir unter anderem durch frühzeitige Vertragsangebote nahezu 100 % unserer Auszubildenden übernommen, und durch den Einstieg von Zusatzkräften in die Ausbildung durch Schulfremdenprüfungen neue Fachkräfte gewinnen können.
FinanzierungGenerell zielen die von den kommunalen Spitzenverbänden jährlich vorgeschlagenen Elternbeitragssätze darauf ab, dass Städte und Gemeinden etwa 20 Prozent der gesamten Kosten im Kindergartenbereich durch Elternbeiträge erwirtschaften. Weitere 20 Prozent im Ü3- sowie bis zu 68 Prozent im U3-Bereich fließen durchschnittlich aus den allgemeinen Landeszuweisungen nach dem FAG (Kindergartenlastenausgleich) in die Gemeindekasse. Diese Marke wird jedoch in der Regel in beiden Fällen wenn überhaupt nur bei einer Vollauslastung der vorhandenen Kindergartenplätze erreicht.Alle nicht durch Elternbeiträge oder den Kindergartenlastenausgleich gedeckte Kosten (im Idealfall also max. 60 Prozent für den Ü3-Bereich) müssen durch allgemeine Steuermittel der Gemeinde gedeckt werden.Tatsächliche Erträge und Aufwendungen 2022 (Zahlen aus vorläufigem
Rechnungsergebnis):

Tatsächliche Belegung und Planung für die Kindergartenjahre 2023/2024 und 2024/2025
Ausblicke
Bedarfe
Die Bedarfsplanung lässt positiv in die Zukunft blicken. Voraussichtlich können die Bedarfe an Betreuungsplätzen im Bereich der Kindertageseinrichtungen abgedeckt werden.
Bei eventuell weiter steigenden Zahlen können im Kindergarten Schulstraße weitere Kindergarten-Gruppen eröffnet werden. Raumkapazitäten sind vorhanden.
Personal
Die Angebotsstruktur ist in den nächsten Jahren sicherlich stark abhängig von der Personalgewinnung und Personalbindung. Darauf müssen wir ein Augenmerk legen.
Die Erarbeitung von Personalbindungskonzepten und die Einbindung auch „neuer Formate“, wie die Kindersozialarbeit oder Kooperationskraft, sind sicherlich zukunftsweisend.
Allgemeines
Die Schaffung des Campusareals war, und ist nun auch in der praktischen Arbeit, eine sehr positive und innovative politische Entscheidung gewesen, die für alle Kindertageseinrichtungen Auswirkungen hatte. Das klare Bekenntnis am Standort zur Bildung eröffnet sowohl beim Fachkräftemangel als auch in der Bedarfsplanung neue Möglichkeiten.
Das Gremium bedankte sich bei Frau Ziegler für die Erläuterung und hat sie gebeten, dem kompletten Kindergartenpersonal einen großen Dank für die tolle Arbeit in den einzelnen Kindergärteneinrichtungen auszurichten.
Der Gemeinderat beschloss zur Harmonisierung der Öffnungszeiten in den Ganztagesangeboten durch die Anpassung der Öffnungszeiten im Kinderhaus Hasennest.
 
 

Aktualisierung der Planungen zur Umgestaltung des Parkplatzes Nonnengasse für den Bau einer Tiefgarage und einer Arztpraxis

BM Feil begrüßte zu diesem TOP Herrn Orth vom Büro KMB.
Inzwischen wurde die Baugenehmigung für das Gebäude der Hausarztpraxis samt seniorengerechter Wohnungen erteilt. Im Anschluss daran wurden die Planungen für das Gebäude, welches im Energiestandard eines KfW 55 Effizienzhauses gebaut werden soll, fortgeführt.
Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde nun noch nach Möglichkeiten gesucht, die Planung zu optimieren und auch gefunden:
Rettungsweg Tiefgarage:
So war bisher der zweite Rettungsweg aus der Tiefgarage durch das Treppenhaus des Gebäudes vorgesehen. Dadurch wäre der öffentliche Bereich der Tiefgarage und der eigentlich private Bereich des Treppenhauses nicht mehr voneinander getrennt.
Um dies zu vermeiden, wurde geprüft, ob der zweite Rettungsweg auch anderweitig errichtet werden kann.
Da die Tiefgarage ohnehin eine Öffnung für das Baumbeet erhalten soll, soll die Öffnung nun mit einer Treppenanlage versehen werden.
Dadurch könnte einerseits der vom Gebäude autarke zweite Rettungsweg errichtet werden. Daneben würde eine direkte Verbindung von der Tiefgarage zum südlichen Teil des oberirdischen (Park)Platzes entstehen.
Errichtung von Ladesäulen:
Die Grundidee der Parkplatzaufteilung ist es, dass die oberirdischen Stellplätze für kürzere und die Tiefgarage für längere Parkzeiten vorgesehen werden. Dementsprechend wurden Ladesäulen in der Tiefgarage vorgesehen. Zunächst sollen 4 Ladeplätze in der Tiefgarage vorgesehen werden, die bei Bedarf ergänzt werden können. Lediglich für das Car-Sharing ist oberirdisch eine Ladesäule vorgesehen.
Fahrradstellplätze und Wegeführung Platz:
Bislang wurden die oberirdischen Fahrradabstellplätze nordwestlich der Arztpraxis direkt an den Fußweg neben der Tiefgarageneinfahrt geplant. Dadurch hätten die Fußgänger entweder auf die Fahrbahn ausweichen oder um Ecke laufen müssen. Nun würden die Fahrradabstellplätze südwestlich der Arztpraxis platziert werden. Vorteilhaft wäre insbesondere, dass eine durchgängige Fußwegeverbindung ohne Umweg gegeben wäre.
Nutzung der Lagerflächen der Gemeinde:
In Folge der Optimierungen der Gestaltung der Hausarztpraxisräumlichkeiten wurden zwei Räume als Lagerflächen für die Gemeinde vorgesehen. Perspektivisch dürfte nach Einschätzung der Bubeck-Praxen, wenn überhaupt, lediglich ein weiteres Behandlungszimmer ausreichend sein. Dieses wird auf Grund der Raumstruktur der Praxis beim Lager 1 gesehen (siehe Anlage 3). Dementsprechend wurde die Überlegung angestellt, ob das „Lager 2“ auch für eine anderweitige, höherwertige Nutzung vorgesehen werden kann (siehe Anlage 4). Denkbar wäre beispielsweise die Nutzung als kleines Appartement, welches auch für Lager 1 gespiegelt vorgesehen werden könnte. Grundsätzlich wäre auch eine Nutzung als öffentliche Toilette denkbar. Diese müsste allerdings für eine barrierefreie Erschließung beim Lager 1 vorgesehen werden, was eine künftige Praxiserweiterung eher ausschließt.
Aus Sicht der Verwaltung wäre vor allem eine Appartementnutzung anstelle des Lagers 2 interessant. Das Gremium begrüßte die gelungene aktualisierte Planung und stimmte der angepassten Tiefgarage und der Außenanlagengestaltung entsprechend den Anlagen 1 und 2 zu. Weiter sieht das Gremium die Nutzung der vorgesehenen Lagerräume als Appartementwohnungen und stimmte für deren Bau.

Fahrzeugersatzbeschaffung für den Baubetriebshof der Gemeinde Löchgau
 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Feil den Bauhofleiter Sascha Wagner. Herr Wagner erläuterte dem Gremium die Fahrzeugvergleiche für einen Schmalspurschlepper
 Der bisherige Kommunaltraktor (John Deere 3720) ist im Jahr 2011 beschafft worden und hat somit eine fast 13-jährige Einsatzzeit erreicht. In den vergangenen Jahren mussten bereits mehrfach und teilweise kostspielige Reparaturen durchgeführt werden. In naher Zukunft werden weitere Reparaturen anstehen (Motor/1 Zylinder defekt), welche den Restwert des Fahrzeugs bei Weitem übersteigen. Deshalb hat sich der Bauhof in den vergangenen Wochen und Monaten damit beschäftigt, ein neues geeignetes Fahrzeug zu finden. Hierzu wurden Angebote von diversen Fahrzeugherstellern eingeholt und verschiedene Fahrzeuge besichtigt bzw. getestet.
Vor der Angebotseinholung wurden in einem ersten Schritt die notwendige Ausstattung und Mindestleistung des neuen Fahrzeuges thematisiert. Dies wären insbesondere:
leichte Bedienung des Schleppersmöglichst geräumige Fahrzeugkabinegute Rundumsicht1000er Zapfwelle an Front und Heckhohe Zugkraft und hohe Anhängelast 
Ausschlaggebend für die Beschaffung eines stärkeren Pflegeschlepper im Vergleich zum derzeit in Dienst stehenden John Deere 3720 ist die höhere Anhängelast und Zugkraft. Diese Eigenschaften sind für die Verwendung eines größeren Gießwagen, welcher aufgrund der immer trockener werdenden Sommer erforderlich und bereits beschafft wurde, zwingend erforderlich.
Des Weiteren können Arbeiten mit der Seilwinde oder Mulcharbeiten mit dieser Maschine durchgeführt werden. Daneben können Pflegearbeiten z.B. auf dem Rasen- und Kunstrasenplatz durch neue Technik (Tempomat) gründlicher und effizienter durchgeführt werden. Die modernere Maschine bedeutet daneben auch eine Arbeitserleichterung für den Bediener sowie bessere Voraussetzungen für den zukünftigen Einsatz von weiteren Anbaugeräte.
Nach der anschließenden Sichtung der vorliegenden Angebote fiel nach einer genaueren Betrachtung die Wahl des Bauhofs auf einen Massey Ferguson 3 FR. Dieser ist unter allen Angeboten der im Preis-Leistungsverhältnis günstigste Traktor und besitzt den stärksten Motor sowie die stärkste Hydraulik. Daneben ist der Massey Ferguson mit 6 Monaten Lieferzeit unter allen Modellen am schnellsten verfügbar. Wie auch Traktoren der Marke Fendt gehört Massey Ferguson zum namhaften ACCO Konzern.
Im Fahrzeugvergleich sind alle vorgeführten Modelle, welche den notwendigen Anforderungen wie vorab beschrieben, aufgelistet. Von John Deere konnte kein passendes Fahrzeug entsprechend den Anforderungen ausfindig gemacht werden. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde vorgeschlagen, den teureren, aber leistungsbesseren Traktor von Fendt anzuschaffen. Grund dafür ist, dass die Mitarbeiter bereits mit dem Fendt vertraut sind und der Wiederverkaufswert höher ist. Dieser Vorschlag wurde vom Bauhofleiter sowie vom Gremium begrüßt und die Anschaffung eines Fendt im Gesamtwert von brutto 126.000 € beschlossen.
 

Aktualisierung der Handlungsfelder des Gemeindeentwicklungskonzepts

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde Frau Bojang von der Kommunalentwicklung als Referentin eingeladen. Leider musste sie sich krankheitsbedingt entschuldigen. BM Feil übernahm den TOP und erläuterte dem Gemeinderat die Sachdarstellung.
 
Im Rahmen der Antragstellung auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm wurde im Jahr 2013 ein gesamtörtliches Entwicklungskonzept samt Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt.
Mittels einer Bürgerumfrage wurden in diesem Zusammenhang die wichtigsten Aufgabenfelder erarbeitet. Diese waren seinerzeit, die Stärkung des Einzelhandels im Ortskern und Sicherung der Nahversorgung, die Entwicklung des Sonnenareals zur Aufwertung des Ortskerns, die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum im Ortskern und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten
Diese definierten Aufgabenfelder waren fortan die Handlungsorientierung im Rahmen der Ortskernsanierung und wurden konsequent angegangen. Nach wie vor haben diese Handlungsfelder Gültigkeit und sind der Leitfaden für die Ortskernsanierung.
Dennoch erscheint eine Aktualisierung der Handlungsfelder Entwicklungskonzepts mittels Bürgerumfrage nach rund 10 Jahre sinnvoll, da sich in der Zwischenzeit seit Erstellung des Entwicklungskonzepts die Aufgaben der Kommunen naturgemäß verändert bzw. weiterentwickelt haben. Aus diesem Grund wurde die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (KE) als Sanierungsträger und Partner bei der Erstellung des Entwicklungskonzepts für die Aktualisierung des Handlungskonzepts hinzugezogen.
 
Vorgesehen ist es, im neuen Jahr die Aktualisierung des Handlungsrahmens des Gemeindeentwicklungskonzepts zu starten. Besonderes Gewicht sollen neben der Ortskernsanierung auch die Themen Klimaschutz, Wohn- und Gewerbebau sowie alternative Mobilitätsformen erhalten. Die Bürger und Bürgerinnen haben die Möglichkeit sich mittels eines hybriden Fragebogens zu beteiligen. Über den Start der Online-Befragung wird im Mitteilungsblatt bei einer Vollabdeckung in der Gemeinde informiert.
 

Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Umsetzung der Barrierefreiheit von Bushaltestellen

Bereits vor geraumer Zeit hat die Gemeinde Löchgau beim Land Baden-Württemberg einen Förderantrag zum barrierefreien Umbau von diversen Löchgauer Bushaltestellen auf der Gemarkung gestellt. Zwischenzeitlich wurde dieser Antrag vom Regierungspräsidium Stuttgart bewilligt, wodurch sich das Land mit etwa 54 Prozent an den Gesamtumbaukosten beteiligt. Die Einzelumbaumaßnahmen wurden dabei bereits im Gemeinderat vorgestellt und auf die entsprechende Sitzungsvorlage 15/2020 -ö- wird verwiesen. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides konnte zwischenzeitlich vom maßnahmenbegleitenden Ingenieurbüro Ippich aus Brackenheim die Ausschreibung der Tiefbauarbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen vorbereitet und an die interessierten Fachfirmen versendet werden. Bei der Submission am 31.10.2023 haben erfreulicherweise diverse Firmen ein Angebot abgegeben. Der Preisspiegel ist der Vorlage beigefügt.
Günstigster Bieter zur Umsetzung der Barrierefreiheit an besagten Bushaltestellen ist die Firma Albert Amos GmbH aus Brackenheim zum Angebotspreis von brutto 227.454,01 € (Kostenberechnung 292,7 T€). Demnach kann die Gemeinde erfreuliche Einsparungen von etwa 65 T€ erzielen, was auf Preisrückgänge am Markt zurückzuführen ist und auch bereits bei anderen Maßnahmen vom Ingenieurbüro erkennbar war.
Die Vergabe an den günstigsten Bieter wird daher von Seiten des Ingenieurbüros Ippich empfohlen.
Das Gremium beschloss die Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Umsetzung der Barrierefreiheit von Bushaltestellen auf der Löchgauer Gemarkung analog der Vergabeempfehlung des Ingenieurbüros Ippich an die Firma Albert Amos GmbH aus Brackenheim zum Angebotspreis von brutto 227.454,01 €. 

Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Kanalsanierung laut Eigenkontrollverordnung in offener Bauweise

Bereits vor einiger Zeit hat die Gemeinde Löchgau die Neuerstellung der Eigenkontrollverordnung (EKVO) beim Ingenieurbüro Ippich aus Brackenheim in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Kamerabefahrung samt empfohlener Maßnahmen wurden bereits im Gemeinderat Anfang des Jahres 2023 vorgestellt.Nach einer weitergehenden Untersuchung der schadhaften Kanalhaltungen im Nachgang der Kamerabefahrung durch das Ingenieurbüro konnte eine Aufteilung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen (offene oder geschlossene Bauweise) vorgenommen werden, wobei der Anteil der Sanierungen in geschlossener Bauweise gegenüber der Präsentation im Januar zugenommen hat. Die Gesamtkosten der notwendigen Sanierungsmaßnahmen verbleiben durch Reduzierung der nachfolgenden Inlinersanierungen in etwa im gleichen Umfang.
In einem ersten Schritt soll nun die Sanierung diverser Haltungen in offener Bauweise erfolgen. Erst im Anschluss kann die Sanierung der Haltungen im Inlinerverfahren (geschlossene Bauweise) voraussichtlich ab dem kommenden Jahr vorgenommen werden.
Zwischenzeitlich wurde vom maßnahmenbegleitenden Ingenieurbüro Ippich aus Brackenheim die Ausschreibung der Tiefbauarbeiten zur Kanalsanierung laut EKVO in offener Bauweise vorbereitet und an die interessierten Fachfirmen versendet. Bei der Submission am 31.10.2023 haben erfreulicherweise diverse Firmen ein Angebot abgegeben.
Günstigster Bieter zur Kanalsanierung in offener Bauweise laut EKVO ist die Firma Rolf Scheuermann GmbH & Co. KG aus Heilbronn zum Angebotspreis von brutto 320.860,59 € (Kostenberechnung 326,7 T€). Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Kanalsanierung laut Eigenkontrollverordnung in offener Bauweise analog der Vergabeempfehlung des Ingenieurbüros Ippich an die Firma Rolf Scheuermann GmbH & Co. KG aus Heilbronn zum Angebotspreis von brutto 320.860,59 €. 

Sonstiges

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde die Anfrage gestellt, ob die Möglichkeit besteht, die Bücherei barrierefrei umzugestalten. Die Verwaltung teilte hierzu mit, die Bücherei perspektivisch weiterentwickeln zu wollen und in diese Betrachtung auch die Standortfrage mit einzubeziehen. In Anbetracht dessen wird die Installation eines grundsätzlich sinnvollen Aufzugs vorerst zurückgestellt.  

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