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Verwaltung in Löchgau

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Externe Organisationseinheit

Amtsgericht Vaihingen an der Enz

Beschreibung

Die Amtsgerichte entscheiden in Zivil- und Strafsachen als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen.
Die Amtsgerichte sind in Zivilsachen vor allem zuständig für erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu EUR 5000.

Unabhängig vom Streitwert haben Amtsgerichte unter anderem zu entscheiden in Mietstreitigkeiten, soweit es um Wohnraum geht, und - als Familiengerichte - in Kindschafts- und Familiensachen.

In Strafsachen sind die Amtsgerichte für alle Straftaten zuständig, für die nicht in erster Instanz bereits das Land- oder (ausnahmsweise) das Oberlandesgericht zuständig ist und bei denen keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu erwarten ist. Ein Strafrichter ist zuständig, wenn eine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren nicht zu erwarten ist. Ansonsten entscheiden die Amtsgerichte als Schöffengericht, das mit einem Strafrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Schöffen besetzt ist.

Die Amtsgerichte

  • entscheiden auch über Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren,
  • entscheiden auch über verschiedene Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie beispielsweise Betreuungsverfahren, und
  • führen Register wie Handels- und Vereinsregister.

Die Zuständigkeiten der Amtsgerichte sind zum Teil, wie in Familien- und Insolvenzsachen, Nachlass- und Grundbuchsachen bestimmten Amtsgerichten für mehrere Amtsgerichtsbezirke übertragen. Für Mahnverfahren aus dem ganzen Land ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart zuständig. Für Handels- und Vereinsregistersachen sind im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart das Amtsgericht Stuttgart und das Amtsgericht Ulm zuständig.

Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wurden sämtliche Grundbuchämter zentralisiert. Eine Grundbuchamtssuche finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer www.notar.de unter dem Register "Grundbuchamtssuche".

Die papierhaften Grundakten und Grundbücher werden beim Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim gelagert.

Gegen Entscheidungen der Amtsgerichte können Sie in der Regel ein Rechtsmittel beim Landgericht einlegen. In Familien- und Kindschaftssachen ist das Oberlandesgericht die zweite Instanz.

Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantiert, unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht. Entscheidungen der Amtsgerichte können daher nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Landgericht, Oberlandesgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Hausanschrift

Heilbronner Str. 17
71665 Vaihingen an der Enz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Anfahrtsbeschreibung

Aus Richtung Heilbronn / Sachsenheim:
am Ortseingang (1. Ampel) geradeaus den Berg hinunterfahren. Dann an der zweiten Ampel rechts in die Heilbronner Straße einbiegen (rechter Seite befindet sich eine SHELL-Tankstelle). An der nächsten Straßenkreuzung befindet sich rechts vorne das Gebäude des Amtsgerichts.

Aus Richtung Stuttgart / Ludwigsburg:
von der B 10 am Ortseingang rechts in Richtung Stadtmitte abbiegen (rechter Seite befindet sich eine ARAL-Tankstelle). Weiterfahren bis zur nächsten Ampel. Dort rechts abbiegen und in einem Halbkreis hufeisenförmig den Berg hoch und wieder runterfahren. An der nächsten Ampel beim Runterfahren die links befindliche Geradeausspur nehmen und geradeaus weiterfahren. An der nächsten Straßenkreuzung befindet sich links vorne das Gebäude des Amtsgerichts.

Aus Richtung Pforzheim / Mühlacker:
von der B 10 an der ersten Ampel links in Richtung "Heilbronn / Vaihingen-West / Bahnhof" abbiegen. Den Berg hochfahren und an der nächsten Abzweigung links in Richtung "Bahnhof" fahren. Dann am neuen Bahnhof vorbei noch etwa einen knappen Kilometer weiterfahren und an der nächsten Ampel rechts abbiegen. Den Berg hinunterfahren und an der zweiten Ampel rechts in die Heilbronner Straße einbiegen (rechter Seite befindet sich eine SHELL-Tankstelle). Den Berg weiter hinunterfahren. An der nächsten Straßenkreuzung befindet sich rechts vorne das Gebäude des Amtsgerichts.

Aus Richtung Eberdingen / Vaihingen-Aurich:
am Ortseingang auf der Hauptstraße / Durchgangstraße weiterfahren wie folgt: über die Enzbrücke, dann rechts und wieder links, den Berg hoch über die nächste ampelgeregelte Kreuzung hinweg bis ganz oben. Dort oben auf der linken Abbiegespur in die Grabenstraße links einbiegen. An der nächsten Kreuzung rechts die Heilbronner Straße hochfahren. Das Gebäude des Amtsgerichts ist das dritte Gebäude auf der linken Seite.

Mit der Bahn:
Vaihingen an der Enz liegt an der Bahnstrecke Stuttgart-Karlsruhe und Schnellbahnstrecke Stuttgart-Mannheim.
Der Bahnhof von Vaihingen befindet sich am Stadtrand. Wenn Sie zu Fuß vom Bahnhof zum Amtsgericht gehen wollen, rechnen Sie mit einer Gehzeit von mindestens 20 bis 25 Minuten.
Vom Bahnhofvorplatz fahren regelmäßig mehrere Buslinien in die Innenstadt. Fahren Sie bis zur Haltestelle "Stadthalle" in der Heilbronner Straße. Gehen Sie dann zu Fuß etwa 100 Meter weiter die Straße bergab. Das Gebäude des Amtsgerichts befindet sich an der nächsten Straßenkreuzung vorne rechts.

 

Kontakt

Telefon (0 70 42) 97 42-0
Fax (0 70 42) 97 42-10
Fax (0 70 42) 61 10
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.20d96ef5-0a62-4db9-9be8-f4cab166932b.d3c2
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